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Bauvorschriften für das Bauen von Holzhäusern und Gartenhäusern

Beitrag aktualisiert am 26. November 2024.

Mit einem Gartenhaus kann man sich einen echten Traum erfüllen. Der Traum kann jedoch nur in Erfüllung gehen, wenn man die Bauvorschriften Gartenhaus beachtet. Ob man für ein Gartenhaus eine Genehmigung benötigt oder nicht, hängt sowohl von verschiedenen Faktoren als auch von den Verordnungen der Länder ab. Wir haben für Sie die Einzelheiten aufgeschlüsselt, sodass Ihrem Traum vom Holzhaus nichts mehr im Wege steht!

Ein Gartenhaus aus Holz auf einem Betonfundament in einem Garten.

Holzhaus im Garten Baugenehmigung – Gründe, die für das Verfahren sprechen

Ist von Bauvorschriften Gartenhaus die Rede, dann bekommt man direkt Angst vor allerlei Papierkram und jeder Menge Bürokratie. In der Tat müssen einige Dinge beachtet werden, wenn man eine Baugenehmigung für ein Holzhaus oder ein Gartenhaus einholen möchte. Doch diese Vorschriften sind nicht dazu gedacht, um Ihnen Steine in den Weg zu legen, sondern haben einen bestimmten Grund.

In erster Linie geht es darum, Sicherheit zu garantieren. Aber auch das Gesamtbild der Gemeinde oder Stadt und das Zusammenleben werden berücksichtigt. Daher ist es nicht verwunderlich, dass die Vorschriften von Kommune zu Kommune variieren. Es wird sichergestellt, dass das Gartenhaus in Bezug auf Statik und Brandschutz den Sicherheitsstandards entspricht, damit Unfällen und Schäden vorgebeugt werden kann.

Des Weiteren spielt der Umweltschutz eine wichtige Rolle. Sowohl die verwendeten Materialien als auch der Bau müssen gewisse Standards erfüllen, um allen Anwohnern auch langfristig eine hohe Lebensqualität zu garantieren. Dasselbe gilt für das Erscheinungsbild. Das Design und der Ort, an dem das Gartenhaus errichtet werden soll, werden beurteilt, um das Gesamtwohl der Bevölkerung zu berücksichtigen.

Diese Gründe, warum ein Holzhaus im Garten eine Baugenehmigung eventuell benötigt, bringen auch Ihnen zahlreiche Vorteile:

  • Legale Nutzung des Gebäudes, je nach Zweck, der genehmigt wurde
  • Erfüllung aller baurechtlichen Anforderungen, um rechtlichen Problemen vorzubeugen und Sicherheit zu genießen
  • Wert Ihrer Immobilie wird durch eine vorliegende Baugenehmigung erhöht

Sollten Sie für Ihr Gartenhaus eine Genehmigung benötigen, dann lohnt sich der Aufwand, der dadurch zustande kommt, da Sie zahlreiche Vorteile genießen können, die einen Mehrwert bedeuten.

Grundlegende Informationen rund um Bauvorschriften Gartenhaus

Die Baugenehmigung für ein Holzhaus ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt, sondern je nach Bundesland verschieden. Es gibt jedoch einige Aspekte, die vorgegeben sind. So wurde unter anderem vom Staat eine Musterbauordnung (MBO) zusammengestellt, die den Ländern dient, eine spezifische Landesbauordnung zu entwerfen. Mit der MBO wird das Ziel verfolgt, die verschiedenen Landesbauordnungen in Einklang zu bringen, sodass sich diese lediglich in Details unterscheiden.

Zum Beispiel ist festgelegt, dass eingeschossige Gebäude mit einer maximalen Grundfläche von 10 m² verfahrensfrei sind. Außerdem werden Regelungen zu verschiedenen Bautypen getroffen. Wenn Sie also kein Gartenhaus, sondern einen Carport bauen möchten, können Sie auch hierzu spezielle Regelungen finden. Wenn Sie diesem Link folgen, können Sie erfahren, ob Sie für einen Carport eine Baugenehmigung benötigen.

Mit Hilfe der Musterbauordnung erstellt jede Gemeinde einen Bebauungsplan, welcher sich auf bestimmte Gebiete bezieht und Gartenhäuser unter Umständen gänzlich verbieten kann. Zudem gibt es eine örtliche Gestaltungssatzung, die das Design betrachtet, damit das Gesamtbild der Gemeinde nicht negativ beeinflusst wird.

Ob man ein Holzhaus ohne Baugenehmigung errichten kann, hängt in erster Linie mit der Größe und dem Zweck zusammen. Wird das Gartenhaus als Erweiterung der Wohnfläche genutzt, ist eine Genehmigung notwendig. Ein kleiner Schuppen, der lediglich zur Aufbewahrung von Gartenwerkzeug oder Ähnlichem dient, gilt häufig als verfahrensfrei.

Es ist wichtig, dass Sie bei der Beantragung die Maße und die notwendigen Materialien genau angeben. Wenn Sie mehr über Gartenhaus-Abmessungen erfahren wollen, können Sie sich den Artikel zum Grundwissen für die Planung und Baugenehmigung durchlesen.

Bauplan-Blaupausen

Benötige ich für ein Gartenhaus eine Genehmigung?

Nicht jedes Gartenhaus benötigt eine Genehmigung. Vor allem kleinere Modelle, die lediglich dem funktionellen Zweck dienen, gelten häufig als verfahrensfrei. Jedoch gibt es zahlreiche Aspekte, die entscheiden, ob die Bauvorschriften Gartenhaus erfüllt werden.

Welches Gartenhaus kann ich ohne Genehmigung errichten?

Kleine Gartenhäuser können oftmals ohne Genehmigung errichtet werden. Die Musterbauordnung gibt vor, dass alle Häuser mit einer maximalen Größe von 10 m³ als genehmigungsfrei gelten. Das entspricht einer Fläche von 5 m² bei einer maximalen Höhe von 2 m. Je nach Land gibt es diesbezüglich jedoch große Unterschiede, sodass man sich entsprechend bei der zuständigen Behörde informieren sollte. Grundsätzlich gelten Häuser, die folgende Kriterien erfüllen, als verfahrensfrei:

  • Die Größe überschreitet 10 m³ nicht.
  • Die maximale Grundflächenzahl, die angibt, wie viel Fläche eines Grundstücks bebaut werden darf, wird eingehalten.
  • Es sind weder Aufenthaltsräume noch Toilette und Feuerstätte vorhanden.
  • Die Grundstücksgrenze wird eingehalten.
  • Das Gartenhaus kann problemlos abgebaut werden.

Es wird oftmals fehlerhaft angenommen, dass gekaufte Gartenhäuser keine Baugenehmigung erforderlich machen. Der Vorteil ist jedoch, dass ein vorgefertigtes Gartenhaus, wie die, die wir von Hansagarten24 Ihnen bieten, den Plan und die Abmessungen liefern, die Sie für die Beantragung der Baugenehmigung benötigen. Das ist nicht der einzige Irrtum, der im Umlauf ist. Erfahren Sie hier mehr über die fünf hartnäckigsten Irrtümer über Holzhäuser, die die Runde machen.

Ist für ein Gartenhaus mit Toilette eine Baugenehmigung notwendig?

Wenn Sie eine Toilette einbauen möchten, dann ist in den meisten Fällen eine Baugenehmigung erforderlich, da Gebäude mit Toilette als Wohnraumerweiterung angesehen werden. Dasselbe gilt für Feuerstätten, wie zum Beispiel eine Küchenzeile.

Darf ich in einem Holzhaus im Garten wohnen?

Ja, grundsätzlich ist es möglich, in einem Holzhaus im Garten zu wohnen. Wichtig ist jedoch, dass Sie dies bei der Baugenehmigung angeben, damit die Regelungen entsprechend angepasst werden, um Ihre Sicherheit zu garantieren. Sollten Sie das Gartenhaus zu Wohnzwecken nutzen wollen, informieren Sie sich unbedingt bei der zuständigen Behörde, welche Anforderungen erfüllt werden müssen.

Die verschiedenen Bauvorschriften Gartenhaus abhängig vom Bundesland

Die Bauvorschriften Gartenhaus variieren je nach Bundesland. Es wird unterschieden, ob das Gartenhaus innerhalb des Bebauungsgebiets errichtet werden soll oder im Außenbereich. Als Außenbereich werden die Flächen bezeichnet, die sich außerhalb von Ortsteilen befinden und nicht als Bebauungsbereich ausgewiesen sind. Dazu gehören unter anderem Wald- und Wiesenflächen, Gewerbe- und Industriegebiete, genauso wie Einzelgehöfte.

Die Landesbauordnungen unterscheiden sich vor allem bezüglich der genehmigten Größe. Bundesländer und Gemeinden mit hoher Einwohnerdichte haben strengere Regeln als Regionen, die über mehr Fläche verfügen. In der folgenden Tabelle können Sie die Unterschiede der Bundesländer einsehen:

Bundesland Genehmigungsfrei bis Außerhalb des Bebauungsgebiets
Baden-Württemberg 40 m³ 20 m³
Bayern 75 m³ Nicht erlaubt
Brandenburg 75 m³ Nicht erlaubt
Berlin 10 m³ Nicht erlaubt
Bremen 30 m³ 6 m³
Hamburg 30 m³ Nicht erlaubt
Hessen 30 m³ Nicht erlaubt
Mecklenburg-Vorpommern 10 m³ Nur Lauben für forst- und landwirtschaftliche Betriebe erlaubt
Niedersachsen 40 m³ 20 m³
Nordrhein-Westfalen 40 m³ 20 m³
Rheinland-Pfalz 50 m³ 10 m³
Saarland 10 m³ Nicht erlaubt
Sachsen 10 m³ Nicht erlaubt
Sachsen-Anhalt 10 m³ Nicht erlaubt
Schleswig-Holstein 30 m³ 10 m³
Thüringen 10 m³ Nicht erlaubt

Bauplan für Einfamilienhaus, technische Zeichnung und Absatz

Kosten und Dauer für eine Baugenehmigung

Die Kosten für eine Baugenehmigung für ein Holzhaus setzen sich aus zwei Faktoren zusammen. So werden Verwaltungsgebühren und ein Prozentsatz des Warenwertes berechnet. Die Baukosten stellen eine Berechnung aus Rauminhalt und Rohbausumme dar. Diese fallen bei Bausätzen verhältnismäßig gering aus, weshalb oftmals eine Mindestgebühr von 50 Euro erhoben wird. Man sollte jedoch je nach Gebäude mit mehreren hundert Euro rechnen.

Hinzu kommt, dass man für die Planung unter Umständen einen Statiker beauftragen muss. Vor allem, wenn man plant, eine Feuerstätte oder Toilette einzubauen, ist ein professioneller Planer unbedingt notwendig.

Man darf erst mit dem Bauen beginnen, wenn man die Baugenehmigung in den Händen hält. Die Bearbeitung kann bis zu 6 Wochen in Anspruch nehmen, weshalb man ausreichend Zeit einplanen sollte.

Die Baugrenzen als Kriterium bei der Planung

Hat man die Planung beendet und die Genehmigung beantragt, kommen die Nachbarn ins Spiel. Grundsätzlich ist es nicht notwendig, dass Sie eine Erlaubnis von Ihren Nachbarn einholen, noch über das Vorgehen informieren. Je nachdem, wie das Verhältnis zu den Nachbarn ist, kann es von Vorteil sein, den Bau anzukündigen.

Entscheidend ist es, dass die rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Diese Baugrenzen sind ebenfalls in den Bauvorschriften Gartenhaus vorgegeben. Vor allem muss ein gewisser Abstand eingehalten werden. Bei großen Gartenhäusern, die eine Genehmigung erforderlich machen, gilt eine Abstandsregelung von mindestens 3 m. Genehmigungsfreie Holzhäuser können ohne Abstand errichtet werden, sofern folgende Kriterien eingehalten werden:

  • Es handelt sich um ein verfahrensfreies Gartenhaus.
  • Das Gartenhaus wird nicht als Aufenthaltsraum mit Toilette und Feuerstätte genutzt.
  • Die Wandhöhe überschreitet 3 m nicht.
  • Die Gesamtlänge entlang der Grundstücksgrenze beträgt maximal 9 m.

Ein wichtiges Thema stellt die Ableitung von Regenwasser dar, da es diesbezüglich häufig zu Problemen mit den Nachbarn kommt. Achten Sie bei der Planung darauf, dass vom Dach kein Regenwasser auf das Nachbargrundstück tropft, sondern über das eigene Grundstück abgeleitet wird.

Schritt für Schritt zur Baugenehmigung

Um eine Baugenehmigung zu erhalten, ist es notwendig, einen Bauantrag zu stellen. Dieser wird beim Bauamt der örtlichen Gemeinde gestellt. Informieren Sie sich im Vorhinein, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen, um den Prozess zu beschleunigen. Um Ihnen zu veranschaulichen, wie ein Antrag vonstattengeht, stellen wir Ihnen diese Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Verfügung:

  1. Erstellen Sie eine genaue Planung Ihres Gartenhauses und legen Sie fest, welchen Zweck das Haus erfüllen soll.
  2. Zeichnen Sie einen Plan, wenn Sie kein fertiges Gartenhaus errichten. Suchen Sie bei Bedarf Hilfe bei einem Planer oder Statiker.
  3. Entscheiden Sie sich für die Materialien und das Fundament, das für Ihr Haus erforderlich ist.
  4. Holen Sie einen Bauantrag und füllen Sie ihn aus.
  5. Legen Sie den ausgefüllten Antrag und alle erforderlichen Unterlagen beim Bauamt vor.
  6. Warten Sie auf die Antwort, bevor Sie mit dem Bauen beginnen.

Der Antrag auf eine Baugenehmigung für ein Holzhaus kann vom Eigentümer selbst gestellt werden. Bei größeren Gebäuden muss der Antrag von einem Architekten oder einem anderen Entwurfsverfasser gestellt werden. Zu den Unterlagen, die unter Umständen angefordert werden können, gehören:

  • Lageplan
  • Bauplanung und Bauzeichnung
  • Baubeschreibung
  • Berechnungen der Gesamtfläche
  • Geplante Wasserversorgung

Der Schrebergarten als Ausnahme

Schrebergärten werden als sogenannte Kleingartenanlagen angesehen. Sie unterliegen nicht unbedingt der Landesbauordnung, sondern werden anhand des Bundeskleingartengesetzes geregelt. Die Besonderheit ist, dass die Regelungen auf Bundesebene einheitlich sind. Folgende Aspekte müssen in Schrebergärten beachtet werden, wenn man ein Gartenhaus errichten möchte:

  • Gartenhäuser mit einer Fläche von 24 m², inklusive Terrasse, sind verfahrensfrei.
  • Das Gartenhaus darf nicht zum dauerhaften Wohnen genutzt werden, sondern dient in erster Linie zur Aufbewahrung.
  • In jedem Schrebergarten darf höchstens ein Gartenhaus errichtet werden.

Wie Sie sehen, können Sie in den meisten Schrebergärten ein Holzhaus ohne Baugenehmigung bauen. Schauen Sie sich auf jeden Fall die Vereinssatzung Ihres Schrebergartens an, um sich über spezielle Regelungen zu informieren.

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Gartenhaus fälschlicherweise ohne Genehmigung gebaut – was tun?

Sie haben ein Gartenhaus errichtet, ohne eine Genehmigung einzuholen? Dann machen Sie sich jetzt bestimmt Sorgen, dass Probleme auf Sie zukommen könnten. Sie sind als Eigentümer für die Einhaltung der Bauvorschriften Gartenhaus verantwortlich. Dementsprechend müssen Sie mit Konsequenzen rechnen, wenn Sie die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen.

Beschwert sich ein Nachbar oder erfährt die zuständige Baubehörde von dem ungenehmigten Gartenhaus, dann müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Außerdem kann verlangt werden, dass das Holzhaus abgerissen wird. Wenn Sie selbst Initiative ergreifen wollen, können Sie versuchen, nachträglich eine Baugenehmigung einzuholen. Das ist unter anderem möglich, wenn sich der Verwendungszweck geändert hat, zum Beispiel wenn Sie Ihr bestehendes Gartenhaus in einen Aufenthaltsraum verwandeln wollen. Fragen Sie bei Änderungen einfach beim zuständigen Bauamt nach und reichen Sie die entsprechenden Unterlagen ein.

Kurze Zusammenfassung

Dass man für ein Holzhaus im Garten eine Baugenehmigung benötigt, ist vielen Eigentümern nicht bewusst. Die Bauvorschriften für ein Gartenhaus variieren je nach Bundesland, sodass Sie sich entsprechend informieren sollten. In der Regel hängt es von der Größe und dem Verwendungszweck ab, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist.

Wenn Sie Ihr Gartenhaus genehmigen lassen müssen, dann können Sie von Sicherheit und Qualität profitieren. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, dann zögern Sie nicht, mit Hansagarten24 Kontakt aufzunehmen und sich alle wichtigen Informationen einzuholen. Als Spezialist für Gartenhäuser können wir Ihnen nicht nur Informationen, sondern außerdem eine große Auswahl an Modellen für Ihren Garten liefern!

Bauvorschriften für ein Gartenhaus – diese Fragen könnten Sie beschäftigen:

  • Wie darf ich mein Gartenhaus optisch gestalten?

Es gibt eine örtliche Gestaltungssatzung, die auf das Gesamtbild der Gemeinde bedacht ist. Sowohl die Form, die Farbe als auch die Wahl der Materialien werden überprüft, damit das Aussehen der Nachbarschaft nicht gestört wird. Bei einem Gartenhaus sind die Regelungen nicht allzu streng, Sie sollten jedoch bei der Gemeinde nachfragen, welche Anforderungen bestehen.

  • Was passiert, wenn mein Bauantrag abgelehnt wird?

Auch wenn die Planung Ihres Gartenhauses alle Anforderungen erfüllt, kann die Gemeinde mit dem Bebauungsplan Ihren Antrag ablehnen. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, eine Ausnahme oder Befreiung zu beantragen. Wenden Sie sich hierfür an die örtliche Kommune und begründen Sie Ihr Vorhaben.

  • Welche rechtlichen Vorgaben gibt es für das Gartenhaus Fundament?

Es gibt keine rechtlichen Vorgaben, welches Fundament für ein Gartenhaus errichtet werden soll. Für welche Art Fundament Sie sich entscheiden, hängt vom Zweck, Größe und Gewicht des Gartenhauses ab. Außerdem muss die Bodenbeschaffenheit beachtet werden. Dennoch sollten Sie beachten, dass man ein genehmigungsfreies Gartenhaus in der Regel problemlos entfernen können sollte, was auch für das Fundament gilt.


Quellen

    1. Baugenehmigung fürs Gartenhaus: Wann ist sie notwendig?
    2. Genehmigung für Laube oder Schuppen?
    3. Außenbereich im Baurecht ▷ Definition & Baugenehmigung
    4. Baugenehmigung – vom Antrag bis zur Genehmigung | Homeday
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