Wir haben uns die Mühe gemacht, die Bauvorschriften aller 16 Bundesländer ein wenig zu durchforsten, um Ihnen die wichtigsten Bestimmungen hier pro Bundesland aufzulisten. Dabei wird schnell klar: Die Vorschriften können von Bundesland zu Bundesland im Detail sehr verschieden sein. Zwar haben sich die Bundesländer auf eine gemeinsame Musterbauordnung geeinigt, aber beim genauen Vergleich gibt es dennoch einige Unterschiede. Da Baubestimmungen und Planungsverfahren zum Teil recht komplex sein können, möchten wir Ihnen zunächst einige allgemeine Ratschläge geben.
Die Musterbauordnung (MBO) hat das Ziel, die verschiedenen Landesbauordnungen zu harmonisieren. Nach § 61 MBO sind u.a. verfahrensfrei eingeschossige Gebäude mit einer Grundfläche bis zu 10 m², bestimmte Garagentypen, bestimmte Lagergebäude (Tiere oder Sachen), bestimme Gewächshäuser und Schutzhütten für Wandere sowie Wochenendhäuser auf Wochenendplätzen. Auch Gartenlauben sind unter bestimmten Bedingungen genehmigungsfrei. Detaillierte Infos finden Sie in der Musterbauordnung (MBO), geändert durch Beschluss der BMK vom 13.05.2016.
Im Folgenden finden Sie knappe Auszüge aus den Landesbauordnungen der Bundesländer.
Inhaltsverzeichnis
Wer im Ländle oder aber in Stuttgart ein Gartenhaus bzw. Holzhaus auf seinem Grundstück errichten möchte, der kann sich u.a. bei folgenden Bauten über ein verfahrensfreies Vorhaben freuen: Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten bis zu einer bestimmten Größe, Garagen von bestimmten Abmaßen, Wochenendhäuser in Wochenendgebieten, Gartenhäuser in Gartenhausgebieten, Gartenlauben in Kleingartenanlagen. Detaillierte Infos: Landesbauordnung für Baden-Württemberg (Stand: 18.07.2019), Anhang zu § 50
Ob in Franken, München oder Voralpenland, die Bayerische Bauordnung sagt Ihnen, in welchem Fall Sie keine Baugenehmigung benötigen, z.B. Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75 m3, bestimmte Garagen, Gartenlauben in Kleingartenanlagen. Mehr Info finden Sie hier: Bayerische Bauordnung, Artikel 57 (gültig ab 01.08.2019)
In der Hauptstadt gibt es viele Gartenanlagen und Privatgrundstücke, in denen sich Gartenhäuser sehr gut machen. In folgenden Fällen sind sie z.B. genehmigungsfrei: eingeschossige Gebäude mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 10 m², bestimmte Garagen, Gartenlauben in Kleingartenanlagen sowie Wochenendhäuser auf Wochenendplätzen. Genaueres finden Sie hier: Bauordnung für Berlin, § 61 (Stand: 20.04.2018)
Ob in Potsdam oder der Odermark, ein Holzhaus auf dem eigenen Grundstück lässt sich vielfältig nutzen und ist z.B. in folgenden Fällen verfahrensfrei: Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten mit nicht mehr als 75 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt, einige Garagen, Wochenendhäuser mit nicht mehr als 50 Quadratmeter Grundfläche und 4 Meter Höhe in Wochenendhausgebieten oder auf genehmigten Wochenendplätzen, Gartenlauben einschließlich Freisitz mit nicht mehr als 24 Quadratmeter in Kleingartenanlagen. Detaillierte Infos: Brandenburgische Bauordnung, § 61 (Stand: 15.11.2018)
Im Stadtstaat im hohen Norden sind Bauten in Ihrem Garten z.B. in folgenden Fällen genehmigungsfrei: eingeschossige Gebäude bis 10 Quadratmeter, bestimmte Garagentypen, Wochenendhäuser (bis 40 Quadratmeter) in Wochenendhausgebieten, gewisse Gartenlauben. Quelle: Bremische Landesbauordnung, § 61 (Stand: 04.09.2018)
Wer in der Hansestadt ein Holzhaus aufbauen möchte, kann dies u.a. unter folgenden Bedingungen tun: eingeschossige Gebäude bis 30 m3, bestimmte Garagen, Gartenlauben in Kleingartenanlagen sowie Wochenendhäuser in entsprechenden Gebieten. Näheres finden Sie hier: Hamburgische Bauordnung, Anlage 2 (Stand: 14.12.2005)
Ob in der Metropole Frankfurt oder im kleinen Dorf am Main, die Baubestimmungen in Hessen sind relativ großzügig. Mehr erfahren Sie in der Hessischen Bauordnung (Stand: 2018)
Auch im flachen Land möchten Sie nicht auf ein Holzhaus verzichten. In einigen Fällen ist dessen Bau genehmigungsfrei, z.B.: eingeschossige Gebäude bis 10 m2, bestimmte Garagen, Gartenlauben in Kleingartenanlagen sowie Wochenendhäuser in entsprechenden Gebieten. Ganz genau finden Sie die Bestimmungen in der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern, § 61 (Stand: 19.11.2019).
Zwischen Harz und Heide, aber auch an der Nordsee finden sich viele glückliche Gartenhausbesitzer, die unter Umständen keine Genehmigung benötigten: Gebäude und Vorbauten ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten, wenn die Gebäude und Vorbauten nicht mehr als 40 m3 haben, bestimmte Garagen und Gartenlauben. Ganz genau steht es in der Niedersächsischen Bauordnung, Anhang (Stand: 01.01.2019).
Im bevölkerungsreichsten Bundesland gibt es viele Kleingärten mit Gartenhäusern. Unter bestimmten Bedingungen sind diese genehmigungsfrei: Gebäude bis zu 75 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten oder Feuerstätten, Garagen, Gartenlauben und Wochenendhäuser in ausgewiesenen Gebieten. Detaillierte Informationen: Landesbauordnung, § 62 (Stand: 01.04.2020)
Auch im Süden der Republik möchten Gartenbesitzer eine Garten- oder Holzhaus nicht missen. Einige Bedingungen für eine genehmigungsfreien Bau: Gebäude bis zu 50 m³, im Außenbereich bis zu 10 m³ umbauten Raums ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätte, bestimmte Garagen, Gartenlauben und Wochenendhäuser. Bitte informieren Sie sich hier: Landesbauordnung, § 62 (Stand: 01.08.2015)
Im Grenzgebiet zu Frankreich lässt sich französischer Wein besonders gut im eigenen Gartenhäuschen genießen. Unter Umständen können Sie ein Holzhaus ohne Genehmigung errichten: eingeschossige Gebäude bis zu 10 m² Brutto-Grundfläche, bestimmte Garagentypen, Gartenlauben in Kleingartenanlagen. Ganz genau erfahren Sie es in der Landesbauordnung, § 61 (Stand: 19.06.2019).
Ob in Dresden, Leipzig oder der Sächsischen Schweiz, ein eigenes Gartenhaus oder Holzhaus macht sich schick – unter Umständen sogar verfahrensfrei: eingeschossige Gebäude mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 10 m², bestimmte Garagen, Gartenlauben und Wochenendhäuser. Genaue Informationen: Sächsische Landesbauordnung, § 61 (Stand: 11.12.2018)
Im Harz, aber auch in der Magdeburger Börde sind Garten- und Holzhäuser ein gern gesehene Ergänzung im eigenen Garten. U.a. sind diese genehmigungsfrei: Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2, Nebengebäude und Nebenanlagen. Mehr Informationen: Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt, § 61 (Stand: 26.06.2018)
Im hohen Norden, zwischen den Meeren macht sich ein Holzhaus besonders gut. Für ein Häuschen im eigenen Garten benötigen Sie vielleicht noch nicht einmal eine Genehmigung: Gebäude ohne Aufenthaltsräume, ohne Toiletten und ohne Feuerstätten mit Ausnahme von Garagen mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 30 m³, gewisse Garagentypen, Gartenlauben in Kleingartenanlagen, Campinghäuser auf Campingplätzen. Ganz genau steht es in der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein, § 63 (Stand: 22.01.2009).
Nicht nur in Erfurt, sondern auch auf dem Land möchten Gartenbesitzer gerne mehr Spaß in Form eines Gartenhauses oder Holzhauses. Unter bestimmten Bedingungen sind diese genehmigungsfrei: eingeschossige Gebäude mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 10 m2, bestimmte Garagentypen, Gartenlauben in Kleingartenanlagen sowie Wochenendhäuser auf ausgewiesenen Wochenendplätzen. Bitte informieren Sie sich hier: Thüringer Bauordnung, § 60 (Stand: 13.03.2014)
Informieren Sie sich hier gezielt zu den Bauvorschriften hinsichtlich Carports.