Gartenhaus Baugenehmigung in NRW: Alles Wichtige im Überblick
09.10.2025
Die Planung eines Gartenhauses wirft für viele Hobbygärtner in Nordrhein-Westfalen sofort die Frage auf: Brauche ich eine Baugenehmigung oder kann ich einfach loslegen?
In NRW benötigen Gartenhäuser bis zu 75 Kubikmetern Brutto-Rauminhalt im Innenbereich keine Baugenehmigung, sofern sie nicht als Aufenthaltsraum genutzt werden. Die Landesbauordnung NRW regelt klar, unter welchen Bedingungen Gartenbesitzer ohne aufwendige Genehmigungsverfahren bauen dürfen. Doch nicht nur die Größe bestimmt die Genehmigungspflicht – auch Standort, Nutzung und örtliche Bauvorschriften spielen eine Rolle.
Dieser Artikel erklärt alle wesentlichen Bestimmungen der Landesbauordnung NRW und zeigt, wann eine Baugenehmigung erforderlich wird. Zudem erfahren Sie, welche Konsequenzen bei Verstößen drohen und wie Sie Ihr Gartenhaus rechtssicher errichten.
Wenn Sie sich den Behördengang sparen wollen, entdecken Sie hier unsere Modelle, die in NRW oft genehmigungsfrei aufgestellt werden können.

Brauche ich in NRW eine Baugenehmigung fürs Gartenhaus?
Die Baugenehmigung hängt von mehreren Faktoren ab: Größe, Nutzung, Standort und örtliche Vorschriften.
Genehmigungsfrei sind Gartenhäuser bis 75 m³ Brutto-Rauminhalt, wenn sie nicht für dauerhafte Aufenthalte bestimmt sind.
Genehmigungspflichtig werden sie, sobald Größe, Ausstattung oder Standort von den Vorgaben abweichen.
Wann ist keine Baugenehmigung nötig?
Ein Gartenhaus gilt in Nordrhein-Westfalen als genehmigungsfrei, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Ausschlaggebend ist vor allem die Größe: Das Gebäude darf höchstens 75 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt haben – also inklusive Wänden, Decke und Boden.
Ferner sind nur Gartenhäuser erlaubt, die nicht für dauerhaftes Wohnen vorgesehen sind. Das bedeutet: keine sanitären Anlagen, Kochstellen, Heizungen, Feuerstätten oder Schlafgelegenheiten.
Ebenso wenig darf das Gartenhaus als Tierstall oder für gewerbliche Zwecke genutzt werden.
Der Standort spielt ebenfalls eine Rolle: Die Regelung gilt ausschließlich für Bauvorhaben im Innenbereich. Im Außenbereich nach § 35 BauGB ist ein Gartenhaus grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Auch wenn kein Bauantrag gestellt werden muss, sind dennoch alle örtlichen Vorschriften einzuhalten – etwa die Vorgaben im Bebauungsplan, mögliche Gestaltungssatzungen sowie die geltenden Abstandsregeln.
Wann wird eine Baugenehmigung erforderlich?
Eine Baugenehmigung ist nötig bei:
- Gartenhäusern über 75 m³ Rauminhalt
- Nutzung als Aufenthaltsraum, Werkstatt oder Büro
- Bau im Außenbereich, sofern es nicht einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient
- Ausstattung mit Heizung, WC oder Küche
Das Verfahren läuft in der Regel als vereinfachtes Verfahren ab. Die Kosten liegen bei mindestens 50 €, abhängig von Rauminhalt und Baukosten.
Besondere Regelungen für Grenzabstände
Bei der Standortwahl eines Gartenhauses müssen die Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken beachtet werden. Grundsätzlich gilt in Nordrhein-Westfalen ein Mindestabstand von drei Metern. Eine Ausnahme gibt es jedoch für besonders kleine Gartenhäuser: Liegt das Volumen bei höchstens 30 Kubikmetern, darf das Häuschen auch direkt an der Grundstücksgrenze errichtet werden.
Wer sein Gartenhaus an der Grenze aufstellen möchte, muss dabei zusätzliche Bedingungen beachten. So darf die mittlere Wandhöhe auf der Grenzseite nicht mehr als drei Meter betragen. Außerdem ist die Länge der Bebauung begrenzt: Pro Grundstücksgrenze dürfen höchstens neun Meter bebaut werden, insgesamt über alle Grenzen hinweg maximal 18 Meter.
Beim Regenwasser gilt: Niederschlagswasser, das vom Dach des Gartenhauses abläuft, darf nicht einfach auf das Nachbargrundstück tropfen. Es muss stattdessen über das eigene Grundstück abgeleitet werden.
Welche Regeln gelten laut Landesbauordnung NRW?
Die Landesbauordnung NRW (BauO NRW) enthält die grundlegenden Vorgaben für den Bau von Gartenhäusern. Maßgeblich sind dabei vor allem Größe und Abstand zur Grundstücksgrenze:
- Bis 30 Kubikmeter Rauminhalt: keine Baugenehmigung erforderlich, das Gartenhaus darf sogar direkt an der Grundstücksgrenze stehen.
- 30 bis 75 Kubikmeter Rauminhalt: ebenfalls genehmigungsfrei, allerdings ist ein Mindestabstand von drei Metern zur Nachbargrenze einzuhalten.
- Über 75 Kubikmeter Rauminhalt: hier ist in jedem Fall eine Baugenehmigung nötig, zusätzlich gilt die Drei-Meter-Abstandsregel.
Ferner gilt: Genehmigungsfreie Gartenhäuser dürfen nicht so ausgestattet sein, dass sie dauerhaft bewohnbar sind. Sanitäre Anlagen, Heizungen oder Schlafmöglichkeiten sind daher unzulässig.
Zu beachten ist außerdem, dass örtliche Bebauungspläne strengere Vorgaben machen können. Manche Gemeinden beschränken etwa die maximal zulässige Größe oder legen bestimmte Dachformen und Fassadenfarben fest.
Die Grundflächenzahl (GRZ) spielt ebenfalls eine Rolle: Gartenhäuser zählen zu den Nebenanlagen und werden in die Berechnung einbezogen. Ist die zulässige GRZ bereits durch Haus, Garage oder andere Bauten ausgeschöpft, kann ein zusätzliches Gartenhaus untersagt werden – auch wenn es an sich genehmigungsfrei wäre.
Was bedeutet “Außenbereich” und was ist dort erlaubt?
Der Außenbereich umfasst alle Flächen außerhalb von Ortschaften und Baugebieten. Dort gilt der Grundsatz:
Bauen ist unzulässig, außer bei privilegierten Vorhaben (Land- und Forstwirtschaft, öffentliche Versorgung).
Für Gartenhäuser gilt:
- Normale Gartenhäuser sind nicht privilegiert → fast immer unzulässig
- Ausnahme: wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen
Welche Maße und Bedingungen sind ausschlaggebend?
Für die Genehmigungsfreiheit eines Gartenhauses in Nordrhein-Westfalen sind verschiedene Kriterien relevant. Der wichtigste Maßstab ist der Brutto-Rauminhalt: Gartenhäuser bis zu 75 Kubikmetern dürfen ohne Baugenehmigung errichtet werden, sofern sie nicht für dauerhafte Aufenthalte ausgelegt sind.
Das bedeutet konkret: Ein genehmigungsfreies Gartenhaus darf keine Ausstattung wie Heizung, sanitäre Anlagen oder Schlafgelegenheiten enthalten. Es dient lediglich als Abstell- oder Aufenthaltsraum für kurze Zeit.
Auch die Abstandsregeln müssen eingehalten werden. Bis 30 m³ Rauminhalt ist eine Platzierung direkt an der Grundstücksgrenze zulässig. Größere Gartenhäuser erfordern einen Mindestabstand von drei Metern zur Nachbargrenze.
Darüber hinaus schreibt die Bauordnung vor, dass Regenwasser vom Dach nicht auf Nachbargrundstücke abgeleitet werden darf. Eigentümer sind verpflichtet, Niederschlagswasser über ihr eigenes Grundstück zu versickern oder abzuleiten.

Was droht bei einem Verstoß gegen die Bauvorschriften?
Wer ein Gartenhaus ohne die erforderliche Genehmigung errichtet oder dabei die geltenden Vorschriften missachtet, riskiert erhebliche Konsequenzen. In solchen Fällen spricht man von einem Schwarzbau.
Die zuständige Bauaufsichtsbehörde kann in mehreren Stufen einschreiten:
Bußgelder: Je nach Schwere des Verstoßes drohen Geldstrafen von einigen hundert Euro bis hin zu mehreren tausend Euro. In besonders gravierenden Fällen sieht die Landesbauordnung sogar Bußgelder von bis zu 500.000 Euro vor. Im Bußgeldkatalog NRW sind für unerlaubt aufgestellte Gartenhäuser in der Regel Beträge bis 2.000 Euro vorgesehen.
Nachträgliche Genehmigung: Häufig ordnet das Bauamt an, dass nachträglich ein Bauantrag gestellt wird. Hierfür fallen zusätzliche Verwaltungsgebühren an.
Baueinstellung: Solange keine Genehmigung vorliegt, kann die Behörde den sofortigen Baustopp verhängen.
Abrissverfügung: Entspricht das Gartenhaus nicht den rechtlichen Vorgaben und lässt sich die Situation nicht durch Änderungen oder Genehmigungen lösen, kann der vollständige Rückbau angeordnet werden.
Zusätzlich besteht das Risiko, dass Versicherungen im Schadensfall die Leistung verweigern, wenn ein nicht genehmigtes Gartenhaus betroffen ist.
Daher empfiehlt es sich dringend, bereits vor Beginn des Bauvorhabens die örtliche Bauaufsichtsbehörde einzubeziehen. Eine rechtzeitige Abstimmung verhindert teure Sanktionen und mögliche Rechtsstreitigkeiten.
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Oft gestellte Fragen
Welche Grenzabstände muss ich beim Gartenhaus in NRW einhalten?
Die Abstandsregelungen in Nordrhein-Westfalen richten sich nach der Größe des Gartenhauses. Bei kleinen Gartenhäusern bis 30 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt dürfen Sie das Gebäude direkt an der Grundstücksgrenze errichten. Diese Regelung macht kleine Gartenschuppen und Gerätehäuser auch auf schmalen Grundstücken möglich. Sobald Ihr Gartenhaus jedoch größer als 30 Kubikmeter wird, müssen Sie einen Mindestabstand von drei Metern zur Nachbargrenze einhalten. Diese Drei-Meter-Regel gilt für alle Gartenhäuser zwischen 30 und 75 Kubikmetern sowie für alle genehmigungspflichtigen Bauten über 75 Kubikmeter.
Benötige ich die Zustimmung meiner Nachbarn für den Gartenhausbau?
Rechtlich ist die Zustimmung der Nachbarn für ein genehmigungsfreies Gartenhaus in NRW nicht erforderlich, solange Sie alle baurechtlichen Vorgaben der Landesbauordnung einhalten. Das gilt sowohl für die Größenbeschränkung von 75 Kubikmetern als auch für die Abstandsregeln.
Dennoch empfiehlt es sich aus praktischen Gründen, die Nachbarn über das geplante Bauvorhaben zu informieren. Ein offenes Gespräch im Vorfeld kann spätere Streitigkeiten vermeiden und das nachbarschaftliche Verhältnis schützen. Besonders bei Gartenhäusern nahe der Grundstücksgrenze sollten Sie Ihre Nachbarn einbeziehen, auch wenn Sie rechtlich dazu nicht verpflichtet sind.
Mit welchen Strafen muss ich bei einem Gartenhaus ohne Genehmigung rechnen?
Wer in NRW ein genehmigungspflichtiges Gartenhaus ohne Bauantrag errichtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit verschiedenen Sanktionen rechnen. Die Bauaufsichtsbehörde kann zunächst ein Bußgeld verhängen, das je nach Verstoß zwischen einigen hundert und mehreren tausend Euro liegt.
Für Gartenhäuser ohne Genehmigung sieht der Bußgeldkatalog NRW typischerweise Strafen bis 2.000 Euro vor. Zusätzlich kann die Behörde einen sofortigen Baustopp anordnen und die nachträgliche Beantragung einer Baugenehmigung verlangen, was weitere Kosten verursacht. Im schlimmsten Fall droht eine Abrissverfügung, wenn das Gartenhaus nicht den rechtlichen Bestimmungen entspricht und keine Genehmigung erteilt werden kann.
Welche Änderungen gab es 2024 bei den Gartenhausvorschriften in NRW?
Die grundlegenden Regelungen für Gartenhäuser in Nordrhein-Westfalen blieben 2024 unverändert. Die bewährte 75-Kubikmeter-Grenze für genehmigungsfreie Gartenhäuser gilt weiterhin, ebenso die Abstandsregeln und Nutzungsbeschränkungen der Landesbauordnung.
Die wichtigste Neuerung betrifft das Antragsverfahren selbst: Viele Gemeinden in NRW haben ihre Verwaltung digitalisiert und bieten nun Online-Bauanträge an. Bauherren können somit Genehmigungsanträge für größere Gartenhäuser direkt über das Internet stellen, was den Prozess beschleunigt und vereinfacht.
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