Gartenhaus Baugenehmigung Niedersachsen: Regeln, Größen & Tipps 2025
09.10.2025
Ein Gartenhaus verwandelt jeden Garten in einen vielseitigen Außenbereich. Ob als Rückzugsort, praktischer Stauraum oder kleine Werkstatt – die Möglichkeiten sind nahezu unbegrenzt. Doch bevor der erste Spatenstich erfolgt, müssen Grundstücksbesitzer in Niedersachsen eine zentrale Frage klären: Ist eine Baugenehmigung erforderlich?
Die Antwort variiert je nach Standort, Größe, geplanter Nutzung und Bauweise Ihres Vorhabens. Während kleinere Gartenhäuser oft ohne behördliche Genehmigung errichtet werden dürfen, gibt es klare Grenzen und Auflagen, die Sie beachten müssen.
Wenn Sie sich den Behördengang sparen wollen, entdecken Sie hier unsere Modelle, die in Niedersachsen oft genehmigungsfrei aufgestellt werden können.

1. Genehmigungsfreie Gartenhäuser – das sagt die NBauO
Die Grundlage für alle Bauvorhaben in Niedersachsen bildet die Niedersächsische Bauordnung (NBauO). Diese definiert präzise, welche Bauten ohne Genehmigungsverfahren errichtet werden dürfen und welche Voraussetzungen dabei zu erfüllen sind.
Seit dem 1. Juli 2025 gelten neue Regeln.
Freigrenzen nach Standort
| Bereich | Max. Brutto-Rauminhalt ohne Genehmigung ab Juli 2025 | Bisherige Regelung |
| Innenbereich | 75 m³ | 40 m³ |
| Außenbereich | 40 m³ | 20 m³ |
Was bedeuten diese Bereiche konkret?
Entscheidend ist der Brutto-Rauminhalt (m³), nicht nur die Grundfläche (m²). Die Unterscheidung zwischen Innen- und Außenbereich spielt dabei eine entscheidende Rolle für die zulässigen Volumina.
Innenbereich: Hierzu gehören alle bebauten Ortsteile, Wohngebiete, Mischgebiete und Gewerbegebiete. In der Praxis umfasst dies die meisten Wohnsiedlungen und Stadtgebiete. Hier profitieren Bauherren von der großzügigeren Freigrenze von 75 m³.
Außenbereich: Alle Flächen außerhalb geschlossener Ortschaften, etwa landwirtschaftliche Flächen, Waldgrundstücke oder abgelegene Einzelgrundstücke. Die reduzierte Freigrenze von nur 20 m³ trägt dem Schutz der Landschaft Rechnung.
Unterschied zwischen umbautem Raum und Brutto-Rauminhalt
Viele Hersteller von Gartenhäusern werben mit dem „umbauten Raum”. Für die Genehmigungspflicht ist jedoch der Brutto-Rauminhalt entscheidend – und dieser fällt in der Regel größer aus.
Der Brutto-Rauminhalt umfasst das gesamte Volumen des Gebäudes inklusive:
- Wandstärken
- Dachüberstände über 50 cm
- Vordächer und Anbauten
- Alle konstruktiven Elemente
Praxis-Tipp: Lassen Sie sich vom Hersteller den exakten Brutto-Rauminhalt bestätigen oder berechnen Sie ihn selbst nach. Nur so gehen Sie sicher, unter der Freigrenze zu bleiben. Bei der Berechnung sollten Sie großzügig kalkulieren, da bereits kleine Überschreitungen zur Genehmigungspflicht führen.
2. Zusätzliche Voraussetzungen für Genehmigungsfreiheit
Selbst wenn Ihr Gartenhaus unter den Volumengrenzwerten liegt, müssen weitere Bedingungen erfüllt sein. Diese Auflagen stellen sicher, dass genehmigungsfreie Bauten den Charakter einfacher Nebengebäude behalten und nicht zu dauerhaften Aufenthaltsorten werden.
Bauliche Beschränkungen
Keine Feuerstätten: Kamine, Öfen, Gasheizungen oder andere Wärmequellen sind in genehmigungsfreien Gartenhäusern nicht gestattet. Bereits ein einfacher Holzofen macht das gesamte Bauvorhaben genehmigungspflichtig, da Feuerstätten besondere sicherheitstechnische Anforderungen mit sich bringen.
Kein dauerhafter Aufenthaltsraum: Das Gartenhaus darf nicht als Wohnraum oder zur regelmäßigen Übernachtung genutzt werden. Kurzzeitige Aufenthalte beim Gärtnern oder für Hobbytätigkeiten sind hingegen unproblematisch.
Keine gewerbliche Nutzung: Verkaufsräume, Büros, Werkstätten mit Kundenverkehr oder andere gewerbliche Aktivitäten führen automatisch zur Genehmigungspflicht.
Keine sanitären Anlagen: Toiletten, Waschbecken, Duschen oder andere sanitäre Einrichtungen sind in genehmigungsfreien Gartenhäusern nicht zulässig.
Demontierbarkeit und Fundament
Genehmigungsfreie Gartenhäuser müssen grundsätzlich leicht demontierbar sein. Das bedeutet in der Praxis:
- Punktfundamente oder Streifenfundamente sind meist unproblematisch
- Massive Betonfundamente können zur Genehmigungspflicht führen
- Verschraubungen und lösbare Verbindungen sind dauerhaften Verklebungen oder Verschweißungen vorzuziehen
- Die Konstruktion sollte ohne Beschädigung der baulichen Substanz abbaubar sein

3. Wann ist eine Genehmigung erforderlich?
Unabhängig von Größe und Standort wird eine Baugenehmigung in folgenden Fällen benötigt:
Technische Ausstattung
- Heizanlagen jeder Art (auch elektrische Heizungen oder Infrarotstrahler)
- Sanitäranlagen (Toiletten, Waschbecken, Duschen)
- Kücheneinrichtungen mit Wasseranschluss
- Aufwendige Elektroinstallationen über Grundbeleuchtung hinaus
Nutzungsarten
- Gewerbliche Nutzung (Verkauf, Vermietung, Dienstleistungen)
- Dauerhafte Wohnnutzung oder regelmäßige Übernachtungen
- Vereinsräume oder öffentlich zugängliche Bereiche
- Büroräume oder Arbeitsplätze mit Kundenverkehr
Bauweise und Standort
- Feste Betonfundamente mit dauerhafter Bodenverbindung
- Verletzung der Höhen- oder Abstandsregeln
- Standorte im Außenbereich mit besonderen Schutzbestimmungen
- Bauten in Wasserschutzgebieten oder anderen Schutzgebieten
4. Regionale Unterschiede und gemeindliche Vorgaben
Neben der Niedersächsischen Bauordnung können örtliche Bebauungspläne oder Satzungen zusätzliche Regelungen für den Gartenhausbau enthalten. Diese kommunalen Bestimmungen sind oft restriktiver als die Landesvorgaben.
Was können Gemeinden zusätzlich regeln?
- Strengere Abstandsregeln zu Nachbargrenzen
- Gestaltungsvorschriften bezüglich Farbe, Material oder Dachform
- Reduzierte Höhenbegrenzungen
- Eingeschränkte Standorte auf dem Grundstück
- Besondere Auflagen in Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten
Besonderheiten im Außenbereich
Im sogenannten Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch gelten besonders strenge Regelungen. Hier ist fast immer eine Baugenehmigung erforderlich – selbst bei kleineren Gartenhäusern, die im Innenbereich genehmigungsfrei wären.
Praxis-Tipp: Klären Sie unbedingt vor Baubeginn mit Ihrer Gemeinde, ob zusätzliche örtliche Bestimmungen gelten. Was in der Nachbargemeinde erlaubt ist, kann in Ihrem Ort bereits genehmigungspflichtig sein.
5. Schritt-für-Schritt-Anleitung: Baugenehmigung beantragen
Falls Ihr Gartenhaus über den Freigrenzen liegt oder besondere Auflagen erforderlich sind, führt der Weg über eine offizielle Baugenehmigung.
Schritt 1: Zuständiges Bauamt ermitteln
Die Bearbeitung erfolgt durch das Bauamt Ihrer Gemeinde oder Stadt. Größere Städte haben oft eigene Bauämter, kleinere Gemeinden sind häufig einem Landkreis zugeordnet.
Schritt 2: Unterlagen vorbereiten
Bauzeichnungen:
- Grundriss mit detaillierter Bemaßung (Maßstab 1:100)
- Seitenansichten aller vier Gebäudeseiten
- Schnittzeichnungen bei komplexeren Bauten
- Dachaufsicht bei besonderen Dachformen
Lageplan:
- Aktueller Katasterauszug mit eingezeichnetem Gartenhaus
- Präzise Abstandsmaße zu allen Grundstücksgrenzen
- Darstellung bereits vorhandener Gebäude
- Höhenangaben des Geländes
Weitere erforderliche Unterlagen:
- Vollständig ausgefülltes Bauantragsformular
- Detaillierte Baubeschreibung mit Material- und Nutzungsangaben
- Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug nicht älter als 6 Monate)
- Bei Pachtgrundstücken: gültiger Pachtvertrag
Schritt 3: Antrag einreichen
Moderne Bauämter bieten oft ein Online-Antragsverfahren an, das den Prozess beschleunigt. Alternativ erfolgt die Einreichung schriftlich oder persönlich vor Ort.
Schritt 4: Prüfung durch Behörde
Die Bearbeitungsdauer liegt zwischen 4 und 8 Wochen. Die Behörde prüft die Übereinstimmung mit der NBauO und örtlichen Bestimmungen.
Schritt 5: Gebühren zahlen
Die Kosten variieren je nach Gemeinde und Projektgröße:
- Einfache Gartenhäuser: 200–500 €
- Größere oder komplexere Bauten: 500–800 €
- Zusätzliche Kosten für Bauunterlagen durch Fachplaner: 500–1.500 €
Schritt 6: Bau beginnen
Nach Erhalt der schriftlichen Genehmigung haben Sie in der Regel 3 Jahre Zeit, mit dem Bau zu beginnen.
6. Abstandsflächen & Grenzbebauung im Detail
Die Einhaltung der Abstandsregeln gehört zu den häufigsten Herausforderungen beim Gartenhausbau. Die Niedersächsische Bauordnung regelt dies sehr detailliert.
Standard-Abstandsregeln
- Mindestabstand: 3 Meter zur Grundstücksgrenze
- Berechnung: Abstand wird von der nächsten Gebäudekante gemessen
- Ausnahmen: Bei sehr kleinen Bauten unter bestimmten Voraussetzungen möglich
Wann ist eine Grenzbebauung möglich?
Eine Grenzbebauung ist unter folgenden strikten Voraussetzungen möglich:
- Maximale Wandhöhe: 3 Meter
- Maximale Länge pro Grenze: 9 Meter, insgesamt auf dem Grundstück maximal 15 Meter
- Keine Aufenthaltsräume oder Feuerstätten
- Keine Fenster oder Türen zur Grenzseite
- Schriftliche Zustimmung des betroffenen Nachbarn empfohlen

7. Typische genehmigungsfreie Gartenhäuser
Klassische Gartengerätehäuser
Problemlos genehmigungsfrei sind einfache Gerätehäuser zur Aufbewahrung von Gartengeräten, Rasenmähern und Gartenmöbeln. Sie haben keine Heizung, keine Küche und keine sanitären Anlagen.
Lagerschuppen
Reine Lagerschuppen für Holz, Baumaterial oder andere Gegenstände fallen unter die genehmigungsfreien Bauten, solange sie die Volumengrenzen einhalten.
Einfache Gartenhäuser
Gartenhäuser ohne Aufenthaltscharakter, die nur gelegentlich genutzt werden, sind meist unproblematisch. Ein Tisch und wenige Stühle sind erlaubt, Übernachtungen jedoch nicht.
Hobby-Werkstätten
Private Werkstätten sind genehmigungsfrei, wenn sie ausschließlich für eigene Hobbyprojekte genutzt werden. Gewerbliche Nutzung oder Kundenverkehr sind ausgeschlossen.
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8. FAQ – Häufig gestellte Fragen
Darf ich mehrere Gartenhäuser auf einem Grundstück errichten?
Die NBauO begrenzt nicht die Anzahl der Gartenhäuser, sondern berücksichtigt die Gesamtsituation auf dem Grundstück. Mehrere kleine Gebäude sind erlaubt, solange sie nicht fest miteinander verbunden sind und die örtlichen Bestimmungen zur Grundstücksüberbauung eingehalten werden.
Was passiert ohne Genehmigung bei genehmigungspflichtigen Bauten?
Sofortmaßnahmen der Behörde:
- Baustopp-Verfügung
- Bußgeld zwischen 100 und 50.000 €
- Abrissanordnung im Extremfall
Nachträgliche Genehmigung:
- Oft möglich, aber deutlich teurer als ursprünglicher Antrag
- Zusätzliche Gutachten können erforderlich werden
- Doppelte Gebühren sind üblich
Ist ein Stromanschluss genehmigungspflichtig?
- Grundbeleuchtung und wenige Steckdosen: meist unproblematisch
- Kraftstromanschluss (400V): kann Genehmigungspflicht auslösen
- Aufwendige Elektroinstallationen: immer mit Bauamt klären
- Außenbeleuchtung: in der Regel unproblematisch
Kann die Gemeinde strengere Regeln haben als die NBauO?
Ja, örtliche Bebauungspläne können restriktiver sein und etwa kleinere Freigrenzen, besondere Gestaltungsvorschriften oder eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten vorsehen.
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