Gartenhaus Baugenehmigung Bremen: Was du 2025 wissen musst

19.12.2025

5x5 Gartenhaus

Viele Gartenbesitzer in Bremen träumen von einem eigenen Gartenhaus, doch die Frage nach der Baugenehmigung sorgt oft für Unsicherheit. Die gute Nachricht: Nicht jedes Gartenhaus braucht eine behördliche Erlaubnis.

In Bremen können Gartenhäuser bis zu einer Brutto-Grundfläche von 10 Quadratmetern ohne Baugenehmigung gebaut werden. In Kleingartenanlagen gelten jedoch Sonderregelungen: Hier sind Gartenlauben bis 24 Quadratmeter nach dem Bundeskleingartengesetz zulässig. Diese Regelungen zum verfahrensfreien Bauen in Bremen machen es Hobbygärtnern deutlich einfacher, ihr Vorhaben zu verwirklichen.

Dieser Ratgeber erklärt detailliert, welche Gartenhäuser genehmigungsfrei sind, welche Bauvorschriften gelten und was bei Verstößen passiert. Besonders für die über 18.000 Kleingärtner in Bremen gelten spezielle Bestimmungen.

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Brauche ich in Bremen eine Baugenehmigung fürs Gartenhaus?

In Bremen benötigen Gartenbesitzer nicht immer eine Baugenehmigung für ihr Gartenhaus. Das Bundesland erlaubt verfahrensfreies Bauen unter bestimmten Bedingungen – die Regelungen unterscheiden sich jedoch je nach Standort.

Für private Grundstücke:

Gartenhäuser bis 10 Quadratmeter dürfen ohne Genehmigung gebaut werden. Diese Regelung gilt nur für eingeschossige Gebäude. Die Brutto-Grundfläche wird dabei anhand der äußeren Maße berechnet.

Für Kleingartenanlagen:

In Kleingartenanlagen gilt das Bundeskleingartengesetz, das Vorrang vor den Bremer Bauvorschriften hat. Hier sind Gartenlauben bis 24 Quadratmeter Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig – ohne Baugenehmigung.

Wann ist keine Baugenehmigung nötig?

Das Gartenhaus muss folgende Kriterien erfüllen:

  • Privatgrundstücke: Maximale Grundfläche 10 Quadratmeter, nur eingeschossig, kein Betonfundament 
  • Kleingartenanlagen: Maximale Grundfläche 24 Quadratmeter einschließlich überdachtem Freisitz

Mehr zu den allgemeinen Bauvorschriften für Holzhäuser und Gartenhäuser finden Sie in unserem Ratgeber.

Wichtig: Auch verfahrensfreie Gartenhäuser müssen alle baurechtlichen Vorgaben einhalten. Dazu gehören der örtliche Bebauungsplan und die Grenzabstände zum Nachbargrundstück.

Besondere Regelungen für Kleingartenanlagen in Bremen

Bremen hat eine lange Kleingartentradition und im Städtevergleich eine überdurchschnittlich hohe Kleingartenversorgung. Im Landesverband der Gartenfreunde Bremen sind 88 Vereine mit insgesamt 18.189 Parzellen organisiert, die etwa 3,4% des Stadtgebietes einnehmen.

Für diese Kleingartenanlagen gelten andere Regeln als für private Grundstücke – das Bundeskleingartengesetz (BKleingG) hat Vorrang vor den Bremer Bauvorschriften.

Größe der Gartenlaube:

Nach § 3 Abs. 2 BKleingG ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig. Diese Regelung gilt deutschlandweit für alle Kleingartenanlagen.

Bremen hat diese Vorgaben in einer Dienstanweisung konkretisiert: Gartenlauben, die maximal 24 m² Grundfläche, 3,50 m Firsthöhe und 2,60 m Traufhöhe haben, sind verfahrensfrei.

Wichtige Voraussetzungen für Gartenlauben:

  • Keine Baugenehmigung erforderlich bis 24 m² 
  • Einfache Ausführung vorgeschrieben (keine luxuriöse Ausstattung) 
  • Nicht zum dauernden Wohnen geeignet – gelegentliches Übernachten ist erlaubt, dauerhaftes Wohnen verboten 
  • Kleingärtnerische Nutzung: Mindestens ein Drittel der Gartenfläche muss für Obst- und Gemüseanbau genutzt werden 
  • Keine Unterkellerung, kein Wasseranschluss und keine Entwässerungseinrichtungen erlaubt

Zusätzliche bauliche Anlagen:

  • Nebengebäude (Schuppen) ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten sind bis 6 m³ verfahrensfrei 
  • Kleingewächshäuser und Kinderspielhäuser sind zulässig 
  • Nebenanlagen wie Freisitze, Pflanzenschutzstände, Gerätekisten und Gehwegpflasterungen sind verfahrensfrei

Gartenordnung beachten:

Die Gartenordnung des Landesverbandes der Gartenfreunde Bremen enthält zusätzliche Regeln. Verstöße gegen die Gartenordnung können den Vereinsausschluss und die Kündigung des Pachtvertrages begründen.

Welche Vorgaben gelten laut Bauordnung Bremen?

Die Bremische Landesbauordnung legt fest, wann Gartenhäuser eine Baugenehmigung brauchen. Diese Regeln gelten seit dem 1. Juli 2024.

Verfahrensfreie Gartenhäuser dürfen ohne Baugenehmigung gebaut werden. In Bremen gilt das für:

  • Eingeschossige Gebäude bis 10 Quadratmeter Brutto-Grundfläche (auf Privatgrundstücken)
  • Gartenlauben bis 24 Quadratmeter in Kleingartenanlagen nach Bundeskleingartengesetz

Wichtige Bauordnungs-Bestimmungen:

  • Abstandsflächen zu Nachbargrundstücken müssen eingehalten werden 
  • Gestaltung muss zur Umgebung passen 
  • Brandschutz bei größeren Bauten 
  • Standsicherheit der Konstruktion

Detaillierte Informationen zu Gartenhaus-Abmessungen und deren Bedeutung finden Sie in unserem Planungsratgeber.

Gartenhäuser auf Betonfundamenten sind immer genehmigungspflichtig. Leicht demontierbare Bauten haben bessere Chancen auf Genehmigungsfreiheit.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? (Standort, Nutzung, Abstand)

Gartenhaus „Golfsimulator 5“ 28m² | 6x4m | 70mm | G0398-1

Für ein genehmigungsfreies Gartenhaus in Bremen müssen Bauherren spezifische Kriterien beachten.

Standort-Anforderungen:

Die Platzierung erfolgt nach lokalen Bebauungsplänen und Gestaltungssatzungen. Das Gartenhaus muss sich harmonisch in die Umgebung einfügen. Rücksichtnahme gegenüber Nachbarn ist Pflicht.

Nutzungsbeschränkungen:

ErlaubtVerboten
GerätelagerungAufenthaltsräume an der Grenze
Werkstatt ohne FeuerstätteFeuerstätten (Öfen, Herde)
Eingeschossige BauweiseSchlafböden, Zwischenetagen

Grenzabstand-Regelungen:

Ein Gartenhaus darf direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden, wenn es alle folgenden Bedingungen erfüllt:

  • Keine Aufenthaltsräume 
  • Keine Feuerstätten jeder Art 
  • Maximale Wandhöhe von 3 Metern 
  • Angrenzende Gebäudeseiten höchstens 9 Meter lang 
  • Dachneigung unter 45 Grad

Bei Nichteinhaltung dieser Kriterien muss ein Mindestabstand zum Nachbargrundstück eingehalten werden. Bremen hat strengere Regelungen als andere Bundesländer.

Was ist im Außenbereich zu beachten?

Im Außenbereich gelten in Bremen deutlich strengere Regeln als im Innenbereich. Der Außenbereich umfasst alle Gebiete außerhalb geschlossener Ortschaften.

Grundsätzliche Genehmigungspflicht:

In Bremen ist für Gartenhäuser im Außenbereich grundsätzlich eine Baugenehmigung erforderlich. Die genehmigungsfreie Regelung von bis zu 10 Quadratmetern gilt nur im Innenbereich.

Besondere Anforderungen:

KriteriumAnforderung
GenehmigungImmer erforderlich
GrößenbegrenzungNach Einzelfallprüfung
ErschließungMuss gewährleistet sein
LandschaftsschutzDarf nicht beeinträchtigt werden

Eigentümer sollten vor dem Bau eine Bauvoranfrage bei der zuständigen Behörde stellen. Diese klärt die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens.

Was passiert bei einem Verstoß gegen die Baupflicht?

Wer ein Gartenhaus ohne die nötige Baugenehmigung errichtet, muss mit ernsten Konsequenzen rechnen.

Mögliche Sanktionen:

  • Bußgelder bis zu 50.000 Euro 
  • Abrissanordnung auf Kosten des Eigentümers 
  • Baustopp bei laufenden Bauarbeiten 
  • Verweigerung künftiger Bauanträge

Nachträgliche Genehmigung:

Bauherren haben unter bestimmten Umständen die Chance auf eine nachträgliche Genehmigung. Dies funktioniert nur, wenn das Gartenhaus allen geltenden Bauvorschriften entspricht. Die Behörde prüft jeden Fall einzeln.

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Häufig gestellte Fragen

Welche maximalen Abmessungen darf ein Gartenhaus in Bremen ohne Baugenehmigung haben?

Auf Privatgrundstücken im Innenbereich sind maximal 10 Quadratmeter Brutto-Grundfläche verfahrensfrei, eingeschossig und ohne Betonfundament. In Kleingartenanlagen gelten 24 Quadratmeter einschließlich überdachtem Freisitz nach dem Bundeskleingartengesetz. Die Firsthöhe darf maximal 3,50 m, die Traufhöhe maximal 2,60 m betragen.

Was ist der Unterschied zwischen Gartenhaus auf Privatgrundstück und Gartenlaube in Kleingartenanlage?

Auf Privatgrundstücken gilt die Bremische Landesbauordnung mit 10 m² Grenze. In Kleingartenanlagen hat das Bundeskleingartengesetz Vorrang und erlaubt 24 m² einschließlich überdachtem Freisitz. Gartenlauben in Kleingartenanlagen dürfen nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein und müssen ohne Unterkellerung, Wasseranschluss und Entwässerung errichtet werden.

Gibt es in Bremen spezielle Vorschriften bezüglich des Abstands zur Grundstücksgrenze?

Bremen hat strengere Vorschriften als andere Bundesländer. Ein Gartenhaus darf nur dann direkt auf die Grundstücksgrenze gebaut werden, wenn es keinen Aufenthaltsraum und keine Feuerstätte enthält. Die mittlere Wandhöhe darf maximal 3 Meter betragen, angrenzende Gebäudeseiten höchstens 9 Meter lang sein und die Dachneigung muss unter 45 Grad bleiben.

Welche Unterlagen sind für die Beantragung einer Baugenehmigung erforderlich?

Sie benötigen amtlich vorgeschriebene Formulare, Baupläne mit genauen Maßangaben, einen Lageplan mit Grundstücksgrenzen und Abständen sowie einen Nachweis über die Baulasten und einen Auszug aus dem Grundbuch. Bei komplexeren Bauprojekten kann eine statische Berechnung erforderlich sein.

Wie lange ist die Baugenehmigung in Bremen gültig?

Die Baugenehmigung ist gemäß § 73 Absatz 2 der Bremischen Landesbauordnung einmal um zwei Jahre verlängerbar. Danach wird bei Nichtausnutzung ein neuer Bauantrag erforderlich.