Baugenehmigung Gartenhaus Sachsen-Anhalt: Das müssen Sie wissen

23.10.2025

Viele Gartenbesitzer in Sachsen-Anhalt träumen von einem eigenen Gartenhaus, sind aber unsicher über die rechtlichen Bestimmungen. Die gute Nachricht: Nicht jedes Gartenhaus benötigt eine aufwendige Baugenehmigung.

Gartenhäuser mit einer Grundfläche bis zu 10 Quadratmetern und einer maximalen Firsthöhe von 3 Metern sind in Sachsen-Anhalt genehmigungsfrei, solange sie nicht zu Wohnzwecken genutzt werden. Diese Regelung nach § 60 der Bauordnung Sachsen-Anhalt macht vielen Gartenbesitzern das Leben deutlich einfacher.

Trotzdem gibt es wichtige Details zu beachten. Abstandsflächen, Standortbeschränkungen und spezielle Vorschriften für den Außenbereich können das Bauvorhaben beeinflussen. Wer die Regeln nicht kennt, riskiert teure Nachträge oder sogar den Abriss des Gartenhauses.

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Brauche ich in Sachsen-Anhalt eine Baugenehmigung fürs Gartenhaus?

Die Antwort hängt von der Größe und Nutzung des Gartenhauses ab. Gartenhäuser bis 10 Quadratmeter Grundfläche sind in Sachsen-Anhalt genehmigungsfrei.

Genehmigungsfreie Gartenhäuser müssen folgende Bedingungen erfüllen:

  • Maximale Grundfläche von 10 Quadratmetern 
  • Maximale Firsthöhe von 3 Metern
  • Nur eingeschossig
  • Keine Nutzung als Wohnraum oder Aufenthaltsraum 
  • Standort auf dem eigenen Grundstück im Innenbereich

Diese Regelung basiert auf Paragraph 60 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA). Auch genehmigungsfreie Gartenhäuser müssen öffentlich-rechtliche Vorschriften einhalten.

Eine Baugenehmigung ist immer erforderlich, wenn:

  • Das Gartenhaus größer als 10 Quadratmeter ist 
  • Die Höhe 3 Meter überschreitet 
  • es als Aufenthaltsraum genutzt wird 
  • es im Außenbereich gebaut werden soll

Wer ein Gartenhaus als Aufenthaltsraum plant, braucht immer eine Genehmigung. Das gilt selbst bei kleinen Gartenhäusern unter 10 Quadratmetern.

Zusätzlich gelten Abstandsregeln zu Nachbargrundstücken. Der Mindestabstand beträgt normalerweise 3 Meter zur Grundstücksgrenze. Mehr zu den Bauvorschriften für Holzhäuser und Gartenhäuser finden Sie in unserem ausführlichen Ratgeber.

Welche Modelle sind genehmigungsfrei?

In Sachsen-Anhalt dürfen Gartenbesitzer bestimmte Gartenhausmodelle ohne Baugenehmigung errichten. Die BauO LSA regelt diese Ausnahmen in § 60 der Bauordnung.

Grundvoraussetzungen für genehmigungsfreie Modelle:

KriteriumGrenzwert
GrundflächeMaximal 10 m²
GeschosseNur eingeschossig
FirsthöheMaximal 3 m
WandhöheMaximal 3 m

Was zählt zur Grundfläche? Die Grundfläche umfasst die gesamte überbaute Fläche des Gartenhauses inklusive der Außenwände. Gemessen wird die Außenkante des Gebäudes. Dachüberstände, die weniger als 50 cm betragen, werden in der Regel nicht mitgezählt. Bei der Planung sollten Sie diese Details beachten, um sicherzugehen, dass Ihr Gartenhaus die 10-Quadratmeter-Grenze nicht überschreitet.

Klassische Geräteschuppen fallen meist unter diese Regelung. Sie dienen der Aufbewahrung von Gartengeräten und haben keine Aufenthaltsräume. Kleine Gartenlauben ohne feste Wände sind ebenfalls genehmigungsfrei und bieten Schutz vor Wetter. Werkzeugschuppen aus Holz oder Metall mit rechteckiger Grundform erfüllen oft die Anforderungen.

Ausgeschlossen sind Modelle mit Aufenthaltsräumen oder Feuerstätten. Gartenhäuser über 10 m² Grundfläche benötigen eine Baugenehmigung. Auch genehmigungsfreie Modelle müssen die Abstandsregelungen einhalten – der Mindestabstand zur Grenze beträgt 3 Meter.

Weitere Informationen zu Gartenhaus-Abmessungen und deren Bedeutung für die Baugenehmigung haben wir für Sie zusammengestellt.

Welche Vorgaben gelten laut Bauordnung Sachsen-Anhalt?

Die Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA) regelt alle wesentlichen Bestimmungen für Gartenhäuser.

Genehmigungsfreie Gartenhäuser dürfen folgende Werte nicht überschreiten:

  • Grundfläche maximal 10 Quadratmeter 
  • Firsthöhe maximal 3 Meter 
  • Nur eingeschossige Bauweise erlaubt

Die Nutzung als Wohnraum oder Aufenthaltsraum ist bei genehmigungsfreien Bauten verboten. Das Gartenhaus darf nur als Lagerraum oder Werkstatt dienen.

Abstandsflächen müssen immer eingehalten werden. Die Mindestabstandsfläche beträgt 0,4 der Wandhöhe, jedoch mindestens 3 Meter zum Nachbargrundstück. Bei Grenzbebauung gelten besondere Regelungen – hier ist oft die Zustimmung des Nachbarn erforderlich.

Baugenehmigungspflichtig werden Gartenhäuser, wenn sie größer als 10 Quadratmeter sind, höher als 3 Meter werden, als Aufenthaltsraum genutzt werden sollen oder im Außenbereich errichtet werden.

Was ist im Außenbereich zu beachten?

Der Außenbereich unterliegt besonderen Bauvorschriften. Hier gelten strengere Regeln als in Baugebieten.

Genehmigungspflicht im Außenbereich: Gartenhäuser im Außenbereich benötigen immer eine Baugenehmigung. Die 10-Quadratmeter-Regel für genehmigungsfreie Bauten gilt hier nicht. Auch kleinste Gartenhäuser brauchen eine offizielle Erlaubnis.

Die Bauaufsichtsbehörde prüft jeden Antrag genau und bewertet die Auswirkungen auf Landschaft und Natur. Häufige Ablehnungsgründe sind: Störung des Landschaftsbildes, Beeinträchtigung der Landwirtschaft, Gefährdung von Naturschutzzielen oder fehlende Erschließung.

Landwirtschaftliche Gebäude haben Vorrang im Außenbereich. Private Gartenhäuser sind meist nicht genehmigungsfähig. Nur in besonderen Fällen erteilt die Behörde eine Ausnahme.

Was passiert bei einem Verstoß gegen die Baupflicht?

Wer ein Gartenhaus ohne erforderliche Baugenehmigung errichtet, muss mit ernsten Konsequenzen rechnen. Die Bauaufsichtsbehörde kann verschiedene Maßnahmen ergreifen.

Sofortige Baueinstellung ist oft die erste Reaktion. Die Behörden ordnen einen Baustopp an, bis die rechtlichen Fragen geklärt sind.

Die Bußgelder können empfindlich ausfallen. In Sachsen-Anhalt drohen bei Verstößen gegen die Bauordnung Geldstrafen bis zu 500.000 Euro.

Umbauter RaumBußgeld
Bis 100 m³500 – 7.500 Euro
Über 100 m³1.500 Euro oder mehr

Rückbauverpflichtung stellt die härteste Konsequenz dar. Im schlimmsten Fall muss das Gartenhaus komplett abgerissen werden – besonders dann, wenn das Bauwerk nicht nachträglich genehmigungsfähig ist.

Eine nachträgliche Baugenehmigung bleibt möglich, wenn das Gartenhaus alle baurechtlichen Vorgaben erfüllt. Die Behörden tolerieren Verstöße nicht dauerhaft. Je länger ein illegales Bauwerk steht, desto schwieriger wird eine einvernehmliche Lösung.

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Häufig gestellte Fragen

Welche Unterlagen brauche ich für die Baugenehmigung in Sachsen-Anhalt?

Sie benötigen das ausgefüllte Antragsformular, Bauzeichnungen mit Grundrissen im Maßstab 1:100, einen Lageplan im Maßstab 1:500 sowie eine Baubeschreibung. Bei größeren Bauten ist zusätzlich ein Standsicherheitsnachweis erforderlich.

Wie groß darf mein Gartenhaus ohne Genehmigung sein?

Bis zu 10 Quadratmeter Grundfläche und maximal 3 Meter Firsthöhe. Die Regelung gilt nur für eingeschossige Gebäude im Innenbereich ohne Wohn- oder Aufenthaltsräume.

Welche Standortanforderungen gelten für Gartenhäuser?

Das Gartenhaus muss auf Ihrem Grundstück im Innenbereich stehen. Der Mindestabstand zur Nachbargrenze beträgt 3 Meter. In Naturschutzgebieten oder bei Denkmalschutz gelten besondere Auflagen.

Welche Vorschriften muss ich beim Bau beachten?

Neben der Bauordnung Sachsen-Anhalt (BauO LSA) gelten Brandschutzbestimmungen und Abstandsflächen. Diese betragen mindestens 0,4 der Wandhöhe, jedoch mindestens 3 Meter. Grenzbebauung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Wie lange dauert das Genehmigungsverfahren?

In der Regel vier bis acht Wochen. Vollständige Unterlagen beschleunigen das Verfahren. Die Gebühren richten sich nach Baukosten und Größe des Gartenhauses.