Baugenehmigung Gartenhaus Hessen: Was ist erlaubt? Alle Regeln & Tipps
23.10.2025
Viele Gartenbesitzer in Hessen träumen von einem eigenen Gartenhaus, doch die Unsicherheit über die Baugenehmigung hält sie oft vom Bau ab. Die gute Nachricht: In Hessen können Gartenhäuser bis zu 30 Kubikmeter Rauminhalt unter bestimmten Bedingungen ohne Baugenehmigung errichtet werden. Diese Regelung macht den Traum vom eigenen Gartenhaus für viele Hausbesitzer deutlich einfacher und günstiger umsetzbar.
Die Hessische Bauordnung stellt jedoch klare Anforderungen an genehmigungsfreie Gartenhäuser. Wer diese Regeln nicht kennt, riskiert teure Nachbesserungen oder sogar den Abriss seines Gartenhauses. Besonders die Abstandsregeln zum Nachbarn und die erlaubte Nutzung des Gartenhauses entscheiden darüber, ob eine Baugenehmigung erforderlich ist.

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Brauche ich in Hessen eine Baugenehmigung fürs Gartenhaus?
Die meisten Gartenhäuser in Hessen brauchen keine Baugenehmigung. Das gilt für Gebäude mit einem umbauten Raum bis zu 30 m³.
Genehmigungsfreiheit besteht jedoch nur unter bestimmten Bedingungen. Das Gartenhaus darf nur als Lagerraum genutzt werden. Wer es als Aufenthaltsraum oder Hobbyraum plant, benötigt eine Baugenehmigung.
| Kriterium | Genehmigungsfrei | Baugenehmigung nötig |
| Größe | bis 30 m³ umbauter Raum | über 30 m³ |
| Nutzung | nur Lagerraum | Aufenthaltsraum, Hobbyraum |
| Ausstattung | keine Toiletten, Feuerstätten | mit Toilettenoder Feuerstätten |
Besondere Regeln gelten im Außenbereich. Dort braucht jedes Gartenhaus eine Baugenehmigung, unabhängig von der Größe.
Die Hessische Bauordnung listet in § 63 alle genehmigungsfreien Gebäude auf. Gartenbesitzer sollten diese Regeln genau prüfen.
Wichtig: Auch genehmigungsfreie Gartenhäuser müssen die Abstandsregeln zu Nachbargrundstücken einhalten. Bei Grenzbebauung gelten zusätzliche Vorschriften für Wandhöhe und -länge. Mehr zu den Bauvorschriften für Holzhäuser und Gartenhäuser finden Sie in unserem Ratgeber.
Die örtliche Gemeinde kann strengere Regeln haben. Daher sollten Bauherren vor dem Bau immer bei ihrer Gemeinde nachfragen.
Was erlaubt die Hessische Bauordnung?
Die Hessische Bauordnung regelt genau, welche Gartenhäuser ohne Baugenehmigung errichtet werden dürfen. Gartenhäuser bis zu 30 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt sind genehmigungsfrei, wenn sie bestimmte Bedingungen erfüllen.
Wichtige Voraussetzungen für genehmigungsfreie Gartenhäuser:
- Kein Aufenthaltsraum im Gartenhaus
- Keine Toiletten oder Feuerstätten
- Nutzung nur als Lagerraum oder für Gartengeräte
- Maximaler Brutto-Rauminhalt von 30 Kubikmetern
Die Landesbauordnung definiert solche Bauten als Nebenanlagen. Diese baulichen Anlagen gelten als untergeordnete Gebäude zum Haupthaus.
Wer eine Laube mit Aufenthaltsraum plant, benötigt eine Genehmigung vom Bauamt. Das gilt unabhängig von der Größe, sobald Menschen sich dort längere Zeit aufhalten können.
Grenzbebauung in Hessen:
| Abstand zur Grenze | Erlaubte Wandhöhe | Maximale Wandlänge |
| Weniger als 3 Meter | 3 Meter | 15 Meter |
| 3 Meter oder mehr | Nach Bebauungsplan | Keine Begrenzung |
Das Baugesetzbuch verweist bei Nebenanlagen auf die örtlichen Bestimmungen. Der Bebauungsplan kann zusätzliche Einschränkungen enthalten. Detaillierte Informationen zu Gartenhaus-Abmessungen und deren Bedeutung finden Sie in unserem Planungsratgeber.
Welche Regeln gelten für den Außenbereich?
Der Außenbereich unterliegt in Hessen strengeren Regeln als Baugebiete. Hier gelten andere Vorschriften für Gartenhäuser und Nebengebäude.
Im Außenbereich benötigen Bauherren immer eine Baugenehmigung für ihr Gartenhaus. Dies gilt unabhängig von der Größe des geplanten Bauwerks.
Besondere Beschränkungen im Außenbereich:
- Gartenhäuser dürfen oft gar nicht errichtet werden
- Strengere Prüfung der Bauanträge
- Höhere Auflagen für das Bauvorhaben
- Landschaftsschutz hat Vorrang
| Bereich | Genehmigung nötig |
| Baugebiet | Ab 30 m³ |
| Außenbereich | Immer |
Bauherren müssen vor dem Start ihres Bauvorhabens die örtliche Baubehörde kontaktieren. Diese prüft, ob das geplante Gartenhaus überhaupt zulässig ist.
Die Kosten für eine Baugenehmigung betragen etwa 0,5 bis 1 Prozent der Bausumme. Wer im Außenbereich ohne Genehmigung baut, riskiert einen Baustopp oder sogar den Abriss des Gebäudes.
Was muss beim Abstand zum Nachbarn beachtet werden?
In Hessen gelten klare Abstandsregeln für Gartenhäuser. Die wichtigste Regel: Mindestens 3 Meter Abstand zu Nachbargrundstücken und öffentlichen Wegen.
Grenzbebauung unter 3 Meter Abstand
Wer sein Gartenhaus näher als 3 Meter zur Grundstücksgrenze bauen möchte, muss besondere Vorschriften beachten:
- Keine Aufenthaltsräume oder Feuerstätten erlaubt
- Wandhöhe maximal 3 Meter an der Grenzseite
- Gesamtlänge der Grenzwand höchstens 15 Meter
- Nachbarliche Belichtung darf nicht beeinträchtigt werden
Ausnahmen von der 3-Meter-Regel
Gartenhäuser unter bestimmten Maßen dürfen ohne Mindestabstand gebaut werden:
- Höhe unter 3 Meter
- Länge nicht über 9 Meter
- Nur als Lagerraum genutzt
Zu Straßen und Gehwegen gelten dieselben Regeln wie zu Nachbargrundstücken. Die Abstandsflächen müssen mindestens 3 Meter betragen.
Bauherren sollten sich bei ihrer Gemeinde über örtliche Bauvorschriften informieren. Manche Gemeinden haben strengere Regeln als das Land Hessen. Wer die Abstandsregelungen nicht einhält, riskiert einen Abriss des Gartenhauses oder hohe Bußgelder.

Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Wer ohne die nötige Baugenehmigung ein Gartenhaus errichtet, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Ordnungswidrigkeiten im Bauordnungsrecht können mit Geldbußen bis zu 500.000 Euro geahndet werden.
Die Höhe der Strafe richtet sich nach dem bebauten Raum:
| Gebäudegröße | Bußgeldhöhe |
| bis zu 100 m³ bebauter Raum | 500 bis 7.500 Euro |
| mehr als 100 m³ bebauter Raum | 1.500 Euro und mehr |
Neben dem Bußgeld drohen weitere Maßnahmen. Die Bauaufsichtsbehörde kann eine sofortige Einstellung der Bauarbeiten anordnen. Im schlimmsten Fall muss das Gartenhaus wieder abgerissen werden. Das passiert vor allem dann, wenn eine nachträgliche Genehmigung nicht möglich ist.
Besonders hohe Strafen drohen bei Missachtung einer behördlichen Anordnung, falschen Angaben bei Anträgen, Weiterbauen trotz Baustopp oder Verwendung nicht zugelassener Baumaterialien.
Die Behörden prüfen jeden Einzelfall genau. Experten empfehlen deshalb, sich bei Zweifeln vor dem Bau mit der zuständigen Bauaufsichtsbehörde in Verbindung zu setzen.
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Häufig gestellte Fragen
Wie groß darf ein Gartenhaus in Hessen ohne Baugenehmigung sein?
Gartenhäuser bis 30 Kubikmeter umbauter Raum sind in Hessen genehmigungsfrei, wenn sie nur als Lagerraum dienen. Der umbaute Raum berechnet sich aus Länge, Breite und Höhe. Soll das Gartenhaus als Aufenthaltsraum genutzt werden, ist unabhängig von der Größe eine Baugenehmigung erforderlich.
Welche Abstandsflächen müssen in Hessen eingehalten werden?
Der Mindestabstand zur Nachbargrenze beträgt normalerweise 3 Meter. Gartenhäuser näher als 3 Meter zur Grenze dürfen keine Aufenthaltsräume enthalten, die mittlere Wandhöhe ist auf maximal 3 Meter begrenzt, und die Gesamtlänge der Grenzwand darf 15 Meter nicht überschreiten.
Was passiert ohne Baugenehmigung?
Ein illegal errichtetes Gartenhaus kann zu Bußgeldern bis 500.000 Euro führen. Die Höhe richtet sich nach Größe und Art des Verstoßes. Im schlimmsten Fall ordnet die Bauaufsichtsbehörde den Abriss an. Eine nachträgliche Genehmigung ist manchmal möglich.
Welche Unterlagen brauche ich für die Baugenehmigung?
Sie benötigen einen vollständigen Bauantrag mit Bauzeichnungen (Grundriss, Ansichten, Schnitte), einen Lageplan mit Abständen zu Nachbargrundstücken und eine Baubeschreibung. Bei größeren Gartenhäusern kann ein Nachweis der Standsicherheit erforderlich sein.
Gelten besondere Regeln für denkmalgeschützte Grundstücke?
Ja, eine zusätzliche denkmalschutzrechtliche Genehmigung ist erforderlich. Das Gartenhaus muss oft in traditioneller Bauweise mit passenden Materialien errichtet werden. In Kleingartenanlagen begrenzt das Bundeskleingartengesetz die Größe zusätzlich auf 24 Quadratmeter Grundfläche.
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