Sollten Sie eine Gartenhausversicherung abschießen?
05.08.2023

Wie bei jedem Gebäude können auch am Gartenhaus Schäden durch Einbrüche, Brände, Stürme, Diebstahl, Hagel, Blitzschlag und Vandalismus entstehen. In Kleingartenanlagen etwa kommt es insbesondere außerhalb der Saison zu regelrechten Einbruchsserien. Dabei können nicht nur das Gartenhaus selbst, sondern auch die Einrichtung beschädigt werden. Ob und wie das Gartenhaus und sein Inhalt versichert werden sollten, hängt vom Wert des Hauses und der Einrichtung und seinem Standort ab.
Müssen Garten und Gartenhaus versichert werden?
Eine Garten- und Gartenhausversicherung ist empfehlenswert, sofern Sie Mieter:in oder Eigentümer:in einer Immobilie mit Garten oder eines Schrebergartens sind und diesen und dessen Inhalt für den Schadensfall absichern möchten. Das gilt speziell, sofern Sie wertvolles Equipment wie einen Mähroboter oder “Golfsimulator” im Gartenhaus oder Geräteschuppen aufbewahren. Es können leicht Schäden in Höhe mehrerer tausend Euro durch die Beschädigung von Gartenhäusern und durch den Diebstahl der darin enthaltenen Gegenstände entstehen. Unterschiedliche Versicherungen schützen sowohl Gartenhäuser und deren Inhalt, als auch Pflanzen, Blumenkübel, Gartenmöbel und Zäune und verhindern, dass unvorhergesehene Kosten entstehen.
Es kommt auf den Standort an
Bei der Gartenhausversicherung wird zwischen dem Gartenhaus im privaten Garten, der Laube in der Kleingartenkolonie und dem Wochenendhaus im Grünen unterschieden. Abhängig von der Lage und Nutzung muss jeweils eine andere Versicherung abgeschlossen werden.
Ist Ihr Garten Teil Ihres Grundstücks, können Sie ihn über eine Wohngebäude- und Hausratversicherung absichern. Befindet sich Ihr Gartenhaus jedoch außerhalb Ihres Grundstücks, etwa in einem Schrebergarten oder einer Kleingartenanlage, benötigen Sie eine separate Gartenversicherung. Handelt es sich bei dem Haus nicht um ein Gartenhaus, sondern ein Wochenend- oder Ferienhaus, muss dafür eine Wochenendhausversicherung statt einer Gartenhausversicherung abgeschlossen werden.
Gartenhaus oder Wochenendhaus?
Ein Gartenhaus ist ein kleines Gebäude, das in einem Garten oder auf einem Grundstück aufgestellt und zur Lagerung von Gartengeräten oder als Rückzugsort genutzt wird. Es ist in der Regel nicht für eine längere Nutzungsdauer ausgelegt und bietet nur begrenzten Aufenthaltsraum.
Ein Wochenendhaus hingegen dient dem längeren Aufenthalt. Es bietet mehr Platz und Komfort als ein Gartenhaus und ist in der Regel mit einer Küche, einem Badezimmer und Schlafzimmern ausgestattet.
Für Wochenendhäuser ist ein anderer Versicherungsschutz erforderlich, weil diese meist nur an Wochenenden und in den Ferien genutzt werden und dementsprechend oft leer stehen. Dadurch entsteht nicht nur ein höheres Einbruchrisiko, zudem können Schäden lange unentdeckt bleiben und kostspielige Folgeschäden nach sich ziehen. Spezielle Versicherungen für Wochenend- und Ferienhäuser werden oft als Kompaktpolice angeboten, in welcher sowohl das Gebäude als auch die Einrichtung versichert sind. Sie richten sich teilweise nach der Größe des Hauses und ob dieses dauerhaft oder zeitweise bewohnt wird. Unsere großen Blockbohlenhäuser eignen sich auch als dauerhafter Wohnsitz. Werden diese entsprechend genutzt, muss eine eigene Hausrat- und Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden.
Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung?
Sowohl die Hausrat- als auch die Wohngebäudeversicherung decken für gewöhnlich Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Sturm und Hagel ab. Auch Schäden an Gartenmöbeln, Grills und Pools können versichert werden. Die Hausratversicherung umfasst alles, was sich im Haus befindet – wie Möbel und Dekorationen, im Garten sind etwa Blumenkübel umfasst. Die Wohngebäudeversicherung dagegen schützt das Haus selbst und alles, was damit verbunden ist – wie Dachziegel, Deckenlampen, die Einbauküche, aber auch in den Garten gepflanzten Hecken, Bäume und Sträucher (sofern vereinbart).
Bei der Wohngebäudeversicherung sind normalerweise “angegliederte Gebäude” wie Carports, Gartenhäuser und Geräteschuppen im Versicherungsumfang inbegriffen. Der Versicherungsschutz gilt jedoch nur für solche Nebengebäude, die beim Vertragsabschluss vorhanden waren und nicht für ein später gebautes Gartenhaus. In der Hausratversicherung ist der Inhalt eines Gartenhauses normalerweise nicht mitversichert, es sei denn, es ist in der Versicherungspolice speziell vereinbart.
Es ist empfehlenswert, das Gartenhaus explizit in den Versicherungsvertrag aufzunehmen, insbesondere bei einem Neuabschluss oder vor einer möglichen Verlängerung des Vertrags. Manche Versicherungen ermöglichen ihren Kund:innen zudem, ein Gartenhaus in den bestehenden Vertrag aufzunehmen. Im Schadensfall ist dann auch das Gartenhaus selbst (Gebäudeversicherung) sowie der gesamte Hausrat im Gartenhaus (Hausratversicherung) versichert.
Welchen Versicherungsschutz bietet eine Hausratversicherung?
Eine Hausratversicherung kann je nach Tarif auch den Garten einschließen, sofern sich dieser auf dem versicherten Grundstück befindet und das Garteninventar mitversichert ist. Hier lohnt sich ein genauer Blick in den Vertrag, denn es sind nur die Gegenstände versichert, die hier explizit aufgeführt werden. Auch die Schadensursache spielt eine Rolle. Beschädigungen durch Einbruchdiebstahl und Vandalismus sind in der Regel versichert, Sie können Ihre Hausratversicherung aber auch um eine Extremwetter- oder Elementarschadenversicherung ergänzen. Dann sind auch Schäden durch Naturgefahren wie Überschwemmung, Erdrutsche, Lawinen, Vulkanausbrüche und Erdbeben umfasst. Beschädigungen durch Krieg und Kernenergie sind dagegen nicht versicherbar.
Beim Diebstahl kommt es darauf an, wie gut Ihr Garten geschützt ist. Bei einem einfachen Diebstahl – wenn der/die Dieb:in durch ein offenes Gartentor eindringt oder eine kniehohe Hecke überschreitet – zahlt die Versicherung in der Regel nicht. Wird dagegen Gewalt angewendet – indem ein Fenster eingeschlagen, ein Schloss geknackt oder unerlaubt der Schlüssel der Nachbar:innen verwendet wird – handelt es sich um einen Einbruchdiebstahl. Dieser ist in der Regel versichert.
Je nach Tarif schützt die Hausratversicherung zum Beispiel:
- Möbel im Gartenhaus
- Gartenmöbel
- Grill und Grillzubehör
- Spielsachen und Sportgeräte
- Gartengeräte (z. B. Rasenmäher, Astschere, Leiter)
- Wäsche an der Wäscheleine
Welchen Versicherungsschutz bietet eine Wohngebäudeversicherung?
Eine Wohngebäudeversicherung bietet Schutz für das Haupt- und Nebengebäude, die sich auf demselben Grundstück wie das im Vertrag aufgeführte Gebäude und der Garten befinden und explizit im Versicherungsvertrag genannt sind. Der Versicherungsschutz kann Folgendes umfassen:
- Gartenhaus
- Schuppen
- Laube
- Pergola
- Gewächshaus
- Wintergarten
- Vordach
- Terrasse
- Terrassenüberdachung
Wie die Hausratversicherung übernimmt auch die Wohngebäudeversicherung Schäden, die etwa durch Einbrüche, Vandalismus, Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser verursacht werden und auch hier können Sie eine Extremwetter- oder Elementarschadenversicherung ergänzen.
Spezialfall Pool
Auch ein Swimmingpool kann von der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung geschützt werden. Ein beweglicher Pool (Planschbecken, Quick-Up-Pool) zählt als Hausrat, während ein fest verbauter Pool mit mehr als 50 Prozent Unterbau von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt wird. Enthält Ihre Versicherung einen Extremwetterschutz, ist Ihr Pool auch vor Überschwemmungsschäden geschützt.
Wird der Pool aufgrund von mangelhafter Verarbeitung oder unsachgemäßer Montage beschädigt, zahlt die Versicherung allerdings nicht. Wenn Ihr Pool ausläuft und Schäden auf dem Nachbargrundstück verursacht, ist dies kein Fall für die Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung, sondern für Ihre Privathaftpflichtversicherung.
Welchen Versicherungsschutz bietet eine Kleingartenversicherung?
Befindet sich Ihr Garten in einem Klein- oder Schrebergarten, müssen Sie hierfür eine Kleingartenversicherung abschließen. Dabei handelt es sich um eine Kombination aus Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Eine Kleingartenversicherung umfasst in der Regel den Kleingarten, die auf dem Grundstück befindliche Laube und deren Inventar sowie Bauwerke und Grundstücksbestandteile wie Zäune und sogar Pflanzen. Wie immer sollten Sie die Vertragsbedingungen genau lesen und wertvolle Gegenstände wie eine Solaranlage explizit einschließen lassen.
Der Grundschutz besteht meist aus einer Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Vandalismus- und Glasversicherung. Zusätzlich können Gartenmöbel im Freien oder Schäden durch Leitungswasser sowie Elementargefahren wie Sturm und Hagel in den Vertrag aufgenommen werden. Voraussetzung ist bei fast allen Versicherungen, dass die Gartenlaube mit einem handelsüblichen Sicherheitsschloss gesichert wird.
Sind Sie Mitglied in einem Kleingartenverein, kann eine bestimmte Garten- oder Gartenhausversicherung vom Verein vorgeschrieben sein. Ist das nicht der Fall, gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Kleingartenversicherung. Als Pächter:in oder Eigentümer:in eines Schrebergartens können Sie die Versicherung oft direkt über den jeweiligen Verein beantragen und es können regelmäßig Gruppenversicherungen zu günstigen Konditionen abgeschlossen werden.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Beim Abschluss eines Versicherungsvertrags sollten nicht nur die abgedeckten Risiken, sondern auch die Versicherungssummen berücksichtigt werden. Die Versicherungssummen definieren die maximale Erstattung im Schadensfall. Sie sollten ausreichend hoch sein, um die Kosten für das beschädigte Gartenhaus oder den Kleingarten zu decken. Manchmal gelten Leistungsbeschränkungen für bestimmte Gegenstände. Dann wird nur ein bestimmter Geldbetrag gezahlt, auch wenn der beschädigte Gegenstand einen höheren Wert hat. Möchten Sie ein neues Gartenhaus in Ihre Hausrat- und Wohngebäudeversicherung aufnehmen, sollte die Gesamtversicherungssumme um den Wert des Gartenhauses erhöht werden.
Insbesondere bei Versicherungsverträgen sollten Sie sich das Kleingedruckte genau durchlesen, um keine wichtigen Details zu übersehen. Beim Garten und Gartenhaus geht es unter anderem um diese Faktoren:
- Zeitwert oder Neuwert
Wird Ihr Gartenhaus vollständig zerstört, wird entweder der Neuwert (Kaufpreis) oder der Wert ersetzt, den das Gartenhaus zum Schadensereignis hatte. - Aufräum- und Abbruchkosten
Brennt Ihr Gartenhaus ab, werden bei Einbezug der Aufräum- und Abbruchkosten in den Versicherungsvertrag die Kosten für das Entfernen der verbrannten Reste übernommen. - Bewegungs- und Schutzkosten
Fällt ein Baum von Ihrem Grundstück auf das Gartenhaus, muss dieser zersägt und entfernt werden. Diese Bewegungs- und Schutzkosten können Teil der Versicherung sein. - Wertgegenstände
Manche Versicherungen umfassen nur Gartenmöbel und -geräte. Prüfen Sie, ob auch Möbel im Freien, Mähroboter, E-Bikes oder andere wertvolle Gegenstände, die sich in Ihrem Garten befinden, von der Versicherung geschützt werden. Gegebenenfalls muss deren Aufnahme in die Versicherung extra vereinbart werden. - Zeitpunkt
Erwerben Sie Ihr Gartenhaus oder anderes Inventar erst nach Abschluss der Versicherung, ist dieses nicht davon umfasst. Teilen Sie Ihrer Versicherung daher mit, dass Sie Gegenstände in die bestehende Versicherung aufnehmen möchten. - Selbstbehalt
Die meisten Versicherungsverträge sehen eine Selbstbeteiligung an den Kosten eines Versicherungsfalls vor. Ob sich die Versicherung dennoch für Sie lohnt, hängt von der Höhe des Eigenanteils und dem Wert Ihrer Ausstattung ab.
Fazit: Mehr Leistung, mehr Kosten
Grundsätzlich wird die Versicherung für Ihr Gartenhaus immer mehr kosten, je mehr Leistungen und je weniger Selbstbehalt Sie vereinbaren. Wählen Sie Ihre Versicherung so aus, dass sie zu Ihrer Umgebung und Ihren Möglichkeiten passt.
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