Carport Baugenehmigung Hessen: 50 m2 genehmigungsfrei + 200 m2 Zufahrt

21.04.2026

Holz-Carport Henley 5 x 3,7 m

Sie planen einen Carport in Hessen und fragen sich, ob Sie dafür eine Baugenehmigung brauchen? In den meisten Fällen nicht. Hessen gehört zu den liberalsten Bundesländern:
Wer die Maßgrenzen kennt und eine einfache Anmeldung einreicht, kann in der Regel innerhalb von zwei Wochen loslegen. Was Sie zur Genehmigungsfreiheit, Anmeldepflicht, Grenzbebauung und den Konsequenzen bei Fehlern wissen müssen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Wie groß darf ein Carport in Hessen ohne Baugenehmigung sein?

In Hessen ist ein Carport genehmigungsfrei, wenn er maximal 50 m2 Grundfläche und 3,00 m mittlere Wandhöhe hat. Zusätzlich darf die Zufahrt bis zu 200 m2 genehmigungsfrei bleiben – das ist bundesweit einzigartig.

Das Hessische Baurecht gehört zu den liberalsten in Deutschland, wenn es um Carports geht. Nach § 63 HBO 1 dürfen Sie folgende Carports ohne Baugenehmigung errichten:

  • Grundfläche bis 50 m2 (seit 2010, vormals 30 m2)
  • Mittlere Wandhöhe maximal 3,00 m an der Grenze
  • Zufahrt zusätzlich bis 200 m2 genehmigungsfrei (einzigartiges Merkmal in dieser Höhe)
  • Zufahrtsbreite mindestens 2,75 m
KriteriumGrenzwert
Grundflächemax. 50 m2
Mittlere Wandhöhemax. 3,00 m
Zufahrt (zusätzlich)max. 200 m2
Zufahrtsbreitemin. 2,75 m
Lagenur Innenbereich

Diese großzügigen Regelungen machen Hessen besonders attraktiv für Carport-Bauherren – einen bundesweiten Vergleich bietet der Ratgeber zur Carport-Baugenehmigung. Ein typisches genehmigungsfreies Carport misst zum Beispiel 6 × 8 m (48 m2) und benötigt lediglich eine Anmeldung bei der Gemeinde – keine aufwendige Genehmigungsprüfung.

Die Erhöhung der Grenze von 30 m2 auf 50 m2 im Jahr 2010 war ein bedeutender Schritt: Sie können nun auch doppelte Stellplätze ohne Genehmigung bauen, solange die Grundfläche nicht überschritten wird.

Muss ich mein genehmigungsfreies Carport in Hessen anmelden?

carport

Ja – auch genehmigungsfreie Carports müssen in Hessen angemeldet werden. Sie reichen dafür das Formular BAB 33 (Mitteilung baugenehmigungsfreier Vorhaben) bei Ihrer Gemeinde ein. Die Gemeinde hat nur 14 Tage Zeit zu reagieren – die kürzeste Frist aller Bundesländer.

So funktioniert das Verfahren:

  1. Formular BAB 33 ausfüllen – mit Lageplan und Zufahrtsskizze
  2. Bei der Gemeinde einreichen – persönlich, per Post oder digital
  3. 14-Tage-Frist abwarten – die Gemeinde teilt Mängel oder Bedenken mit
  4. Gegebenenfalls korrigieren – falls Abweichungen zu § 63 HBO festgestellt werden
  5. Bauen beginnen – nach Ablauf der Frist ohne weitere Genehmigung

Für größere oder abweichende Vorhaben können Sie nach § 64 HBO 2 ein Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragen. Dies ist eine Art vereinfachte Genehmigung für Projekte, die leicht von den Regelmaßen abweichen. Zum Vergleich: In Niedersachsen ist eine Bauanzeige ebenfalls in vielen Kommunen empfohlen, aber weniger strikt geregelt.

Wie nah darf ein Carport in Hessen an die Grundstücksgrenze?

Ein Carport darf in Hessen an der Grenze stehen, wenn die mittlere Wandhöhe 3,00 m nicht überschreitet und die Grenzwandfläche 25 m2 nicht übersteigt. Je Grenze sind maximal 9 m, insgesamt maximal 15 m zulässig.

Die Grenzbebauung – also wie nah Ihr Carport an die Nachbargrenze darf – ist klar in § 6 Abs. 10 HBO 3 der Hessischen Bauordnung geregelt. Diese Regelungen schützen die Nachbarrechte und verhindern unnötige Konflikte:

Maximale Maße für Grenzbebauung:

  • Mittlere Wandhöhe: max. 3,00 m (Grenzwert für Carports)
  • Grenzwandfläche: max. 25 m2 (bezogen auf eine Grundstücksseite)
  • Gebäudelänge je Grenze: max. 9 m
  • Gesamte Gebäudelänge: max. 15 m (über alle Grenzen hinweg)
  • Mindestabstand: 1 m, falls nicht direkt an der Grenze gebaut wird

Beispiel: Ein Carport von 5 × 7 m (35 m2) mit einer Seite an der Grenze erfordert Nachbarzustimmung, wenn die Grenzwandfläche von 25 m2 überschritten wird (hier: 7 m × 3 m = 21 m2 – akzeptabel).

Sollten Sie von diesen Maßen abweichen wollen, können Sie einen Abweichungsantrag stellen und die schriftliche Zustimmung des betroffenen Nachbarn einholen. Die Gemeinde kann dann im Rahmen der HBO eine Befreiung erteilen.


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Welche Stellplatzmaße schreibt die hessische Garagenverordnung vor?

Die Hessische Garagenverordnung schreibt für Carports ohne Seitenwände eine Mindestbreite von 2,30 m und eine Mindesttiefe von 5,00 m vor. Bei Carports mit einer Seitenwand gilt eine Mindestbreite von 2,40 m.

Die genauen Abmessungen für Carports sind nicht in der HBO allein festgelegt, sondern werden durch die Hessische Garagenverordnung⁴ ergänzt. Folgende Mindeststellplatzmaße gelten:

Carport ohne Seitenwände:

  • Breite: mindestens 2,30 m
  • Tiefe: mindestens 5,00 m
  • Abstand zur Straßenmitte: mindestens 3,00 m

Carport mit einer Seitenwand:

  • Breite: mindestens 2,40 m
  • Tiefe: mindestens 5,00 m

Garage (geschlossener Raum):

  • Breite: mindestens 2,50 m
  • Tiefe: mindestens 5,50 m

Diese Maße gewährleisten, dass Fahrzeuge sicher ein- und ausparken können. Bei einem doppelten Carport für zwei Autos sollten Sie entsprechend 4,60 m Breite (2 × 2,30 m) einplanen, zuzüglich notwendiger Bewegungsflächen.

Wann brauche ich in Hessen einen förmlichen Bauantrag?

Einen förmlichen Bauantrag benötigen Sie, sobald die Grundfläche 50 m2 oder die Wandhöhe 3 m übersteigt, das Carport im Außenbereich liegt oder der Bebauungsplan dem Vorhaben widerspricht. Hessen bietet dann das vereinfachte Verfahren nach § 65 HBO⁵ an – mit einer Bearbeitungszeit von maximal 3 Monaten.

Vereinfachtes Verfahren – Merkmale:

  • Bearbeitungszeit: maximal 3 Monate
  • Keine öffentliche Auslegung erforderlich
  • Keine Behördenbeteiligung (außer Denkmalschutz etc.)
  • Kostengünstiger als das Normalverfahren

Erforderliche Unterlagen:

  1. Ausgefülltes Antragsformular (von der Gemeinde)
  2. Lageplan (Maßstab 1:500, mit Grundstücksgrenzen und Abmessungen)
  3. Bauzeichnungen (Grundriss, Seitenansicht, Vorderansicht, Maßstab 1:100)
  4. Statische Berechnung (bei Spannweiten > 4 m oder Lasten)
  5. Nachbarschaftsliste (bei Grenzbebauung)

Dauer und Gültigkeit:

  • Eine Baugenehmigung ist 3 Jahre gültig
  • Baubeginn muss innerhalb dieser Frist erfolgen
  • Verlängerung um maximal 2 Jahre möglich

Was droht bei einem unerlaubten Carport in Hessen?

Hessen verhängt Bußgelder bis zu 500 000 Euro – der höchste Satz aller Bundesländer. Ein illegal errichtetes Carport kann auch Jahre später abgerissen werden, da kein Bestandsschutz besteht.

Hessen hat eines der strengsten Bußgeldsysteme für ungenehmigte Bauvorhaben in Deutschland. Das sollten Sie ernst nehmen:

Bußgelder bei Schwarzbau oder Verstoß gegen HBO:

  • Bis zu 500.000 Euro möglich (höchster Satz aller Bundesländer)
  • Bereits Anmeldung ohne Genehmigung: ab 1.000 Euro
  • Unerlaubte Grenzbebauung: ab 5.000 Euro
  • Größere Objekte (> 100 m2): 50.000–500.000 Euro

Besonderheiten in Hessen:

  • Kein Bestandsschutz: Ein illegal errichtetes Carport kann auch Jahre später abgerissen werden
  • Nachträgliche Genehmigung: In manchen Fällen können Sie nachträglich einen Antrag stellen (Erfolgsaussichten sind gering)
  • Anzeigen: Nachbarn können Verstöße der Gemeinde melden; die Ordnungsbehörde ist verpflichtet zu prüfen

Die Hessische Bauordnung wird streng durchgesetzt. Sparen Sie sich die Kosten für illegale Konstruktionen – wenden Sie sich lieber an Ihr Bauamt und nutzen Sie die kulanten Genehmigungsfreiheiten oder schnellen vereinfachten Verfahren. Die noch großzügigeren Regelungen im Bundesland mit der höchsten Freigrenze erklärt der Artikel zur Carport Baugenehmigung Rheinland-Pfalz.


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Häufige Fragen zur Carport Baugenehmigung Hessen

Darf ich einen Geräteraum oder Schuppen ans Carport anbauen?

Ja, aber nur unter Bedingungen. Ein einseitiger Geräteraum (max. 15 m2 Grundfläche) kann unter Umständen genehmigungsfrei sein, wenn die Gesamtanlage (Carport + Raum) 50 m2 nicht überschreitet und die Grenzbebauungsregeln eingehalten werden. Lassen Sie dies im Zweifelsfall vorab bei Ihrer Gemeinde klären.

Gilt die 50-m²-Regelung auch für Eigentumswohnungen (WEG)?

Nein. In einer Wohnanlage mit mehreren Parteien benötigen Sie zusätzlich zur Baugenehmigung die Zustimmung der Wohnungseigentümergemeinschaft. Die HBO-Grenzen bleiben bestehen, aber das interne Verfahren ist strenger.

Muss ich Carport und Garage zusammenrechnen?

Ja. Falls Sie bereits eine Garage (oder ein anderes genehmigungsfreies Vorhaben nach § 63 HBO) haben, müssen die Grundflächen addiert werden. Die 50-m2-Grenze gilt pro Grundstück, nicht pro Gebäude.

Was ist, wenn mein Grundstück unter Denkmalschutz steht?

Denkmalschutzbehörden können auch für genehmigungsfreie Carports eine zusätzliche Zustimmung verlangen. Die Hessische Bauordnung sieht vor, dass Denkmäler besonders geschützt sind. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der Denkmalschutzbehörde Ihres Landkreises.

Wie lange dauert ein Bauantrag für ein größeres Carport?

Das vereinfachte Verfahren nach § 65 HBO dauert maximal 3 Monate. Das Normalverfahren (mit öffentlicher Auslegung und Beteiligung Dritter) kann 6–12 Monate dauern.

Kann ich mein bestehendes genehmigungsfreies Carport später erweitern?

Jede Erweiterung zählt als neues Bauvorhaben. Überschreitet die Summe aller Flächen 50 m2, benötigen Sie eine neue Genehmigung.

Welche Gemeinde ist für mich zuständig?

Die Gemeinde, in der das Grundstück liegt. Bei größeren Städten ist oft das Bauamt der Stadt zuständig. Die Adresse finden Sie auf der Website Ihrer Gemeinde oder unter „Bauamt”.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bitte prüfen Sie die aktuelle Fassung der HBO und fragen Sie bei Ihrem Bauamt nach.


Quellen:

  1. Hessische Bauordnung (HBO) – § 63 Verfahrensfreie Vorhaben
  2. Hessische Bauordnung (HBO) – § 64 Genehmigungsfreistellungsverfahren
  3. Hessische Bauordnung (HBO) – § 6 Abs. 10 Abstandsflächen (Grenzbebauung)
  4. Hessische Garagenverordnung 
  5. Hessische Bauordnung (HBO) – § 65 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
  6. Baugesetzbuch (BauGB) – § 34 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bitte prüfen Sie die aktuelle Fassung der HBO und fragen Sie bei Ihrem Bauamt nach.