Carport Baugenehmigung Bayern: Wann genehmigungsfrei, wann nicht?

15.04.2026

carport - Bayern

In Bayern dürfen Sie einen Carport mit bis zu 50 m² Grundfläche und 3,00 m mittlerer Wandhöhe ohne Baugenehmigung bauen. Existiert in Ihrer Gemeinde eine Satzung, die Garagen nach Standort und Größe regelt, kann die Freigrenze sogar auf 100 m² steigen. Bayern gehört damit zu den großzügigeren Bundesländern: In anderen Bundesländern liegt die Freigrenze meist bei nur 30 m².
Anders als etwa in NRW ist Bayern dabei wirklich verfahrensfrei: kein Bauantrag, keine Bauanzeige, keine Behördenfrist. Trotzdem gelten Grenzbebauungsregeln, Bebauungsplan und Abstandsflächen unverändert. Wer erst baut und dann fragt, riskiert im schlimmsten Fall einen teuren Rückbau auf eigene Kosten.

Brauche ich eine Baugenehmigung für einen Carport in Bayern?

Nein – in den meisten Fällen nicht. Ein Carport in Bayern ist verfahrensfrei nach  Art. 57 Abs. 1 Nr. 1b BayBO ¹, wenn er die Maßgrenzen einhält, im Innenbereich liegt und dem Bebauungsplan nicht widerspricht.

Das Besondere an Bayern: „Verfahrensfrei” bedeutet hier mehr als andernorts. Sie müssen weder eine Bauanzeige einreichen noch eine Frist abwarten – das Bauvorhaben ist vollständig von jeglichem Verfahren freigestellt. Voraussetzung ist, dass alle folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:

  • Bruttogrundfläche höchstens 50 m² (bei passender Gemeindesatzung bis zu 100 m² nach Art. 57 Abs. 2 Nr. 1 BayBO)
  • Mittlere Wandhöhe höchstens 3,00 m (gemessen vom natürlichen Gelände bis zur Dachabschlusskante)
  • Lage im Innenbereich nach § 34 BauGB ² – im Außenbereich nach § 35 BauGB ³ ist stets eine Baugenehmigung erforderlich
  • Kein Widerspruch zum Bebauungsplan der Gemeinde
  • Keine weiteren Stellplatzbauten auf dem Grundstück, die zusammen mit dem neuen Carport die Grenzen überschreiten

Verfahrensfrei heißt aber nicht regellos: Abstandsflächen, Brandschutz und lokale Bauvorschriften gelten unverändert.

Welche Maße gelten für einen Carport ohne Genehmigung in Bayern?

Holz-Carport Henley 5 x 3,7 m

Zwei Werte entscheiden – Bruttogrundfläche und mittlere Wandhöhe. Beide müssen gleichzeitig eingehalten sein, nicht nur einer der beiden. Die bayerische Bauordnung (BBauO §57) kennt dabei zwei Schwellen:

KriteriumAbs. 1 Nr. 1b (Standardregel)Abs. 2 Nr. 1 (mit B-Plan-Satzung)
Grundfläche (Brutto)max. 50 m²max. 100 m²
Mittlere Wandhöhemax. 3,00 mmax. 3,00 m
LageInnenbereichInnenbereich
VoraussetzungKeine besondereBebauungsplan oder städtebauliche Satzung muss Garagen nach Zulässigkeit, Standort und Größe regeln, und das Vorhaben muss den Festsetzungen entsprechen

Für die meisten Bauherren gilt die 50-m²-Grenze aus Abs. 1. Die erweiterten 100 m² aus Art. 57 Abs. 2 Nr. 1 BayBO greifen nur, wenn ein Bebauungsplan oder eine städtebauliche Satzung für Ihr Grundstück konkrete Festsetzungen zur Garagengröße, zum Standort und zur Zulässigkeit enthält – und Ihr Carport diese Vorgaben erfüllt. Ob das der Fall ist, erfahren Sie beim zuständigen Bauamt oder durch Einsicht in den Bebauungsplan. Der typische Weg zur 100-m²-Freigrenze führt daher fast immer über einen B-Plan.

Ein häufiger Rechenfehler: Wer bereits eine 30-m²-Garage besitzt und einen 25-m²-Carport anbauen möchte, kommt auf 55 m² – ohne passende Satzung also auf Genehmigungspflicht. Ein klassischer Doppelcarport mit 6 × 8 m = 48 m² bleibt dagegen klar unter der allgemeinen Grenze. Die mittlere Wandhöhe berechnet sich als Durchschnitt der Höhen an den Gebäudeecken – bei einem Pultdach, das von 2,60 m auf 3,40 m ansteigt, ergibt das genau 3,00 m und erfüllt die Grenze noch.
Wie die Freigrenzen in anderen Bundesländern aussehen, zeigt der Ratgeber zur Carport-Baugenehmigung im bundesweiten Vergleich.

Wie nah darf ein Carport in Bayern an die Grundstücksgrenze?

Ein Carport darf in Bayern direkt an der Grenze stehen – wenn die Längenvorgaben eingehalten werden. Art. 6 Abs. 9 BayBO ⁴ regelt das im Einzelnen:

  • Maximal 9 m Länge entlang einer einzelnen Grenze
  • Maximal 15 m Gesamtlänge an allen Grenzen zusammen
  • Mittlere Wandhöhe an der Grenze maximal 3,00 m

Beispiel: Ein 8 m langer Carport an der Ostgrenze ist zulässig. An der Nordgrenze bleiben dann noch 7 m (15 − 8 = 7 m) für weitere Grenzbebauung übrig. Steht auf der Nachbarseite bereits ein Gebäude direkt an der Grenze, kann ein Anbau unter Umständen erleichtert möglich sein – vorausgesetzt, Länge und Höhe bleiben im Rahmen. Überschreitet die Wandhöhe die 3-m-Grenze, muss der Carport die vollen Abstandsflächen nach Art. 6 BayBO einhalten – in der Regel mindestens 3 m zur Nachbargrenze. Sprechen Sie Ihr Vorhaben vorab mit dem Nachbarn ab: Einwände lassen sich so frühzeitig klären, und eine schriftliche Zustimmung schützt vor späteren Einspruchsverfahren.


Jetzt das passende Carport finden

Direkt vom Hersteller – klare Preise, geprüfte Qualität und schnelle Lieferung deutschlandweit.

Ausgezeichnete Qualität · 20+ Jahre Erfahrung · 5 Jahre Garantie


Muss ich in Bayern beim Bauamt etwas einreichen?

Nein – für verfahrensfreie Carports nach Art. 57 BayBO sind keine Bauanzeige und kein Freistellungsantrag erforderlich. Das unterscheidet Bayern von Ländern wie Nordrhein-Westfalen oder Hessen, wo eine formale Anzeige gesetzlich Pflicht ist.

Wer trotzdem eine behördliche Absicherung möchte, kann beim Landratsamt oder der Gemeinde eine formlose Vorabfrage stellen – rechtlich bindend ist das aber nicht. Sinnvoll ist das vor allem, wenn der Bebauungsplan unklar formuliert ist, das Grundstück an der Grenze zwischen Innen- und Außenbereich liegt oder der Bebauungsplan die zulässige Nutzung einschränkt.

Wann ist in Bayern ein Bauantrag nötig?

Einen förmlichen Bauantrag benötigen Sie, sobald die 50-m²-Grenze oder die 3-m-Wandhöhe überschritten wird, das Carport im Außenbereich liegt oder der Bebauungsplan dem Vorhaben widerspricht – ebenso bei Solar-Installationen, die eine eigenständige genehmigungspflichtige Anlage begründen.

Für genehmigungspflichtige Carports gilt in Bayern das vereinfachte Genehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO ⁵.
Einzureichen sind: Antrag in zweifacher Ausfertigung, amtlicher Lageplan mit Flurstücksnummern, Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt und Ansichten im Maßstab 1:100) sowie eine statische Berechnung bei größeren Konstruktionen. Die Bearbeitungszeit liegt je nach Landratsamt bei 4 bis 12 Wochen, die Kosten in der Regel bei 200 bis 800 €.

Gilt ein Solar-Carport in Bayern als genehmigungsfrei?

Nicht automatisch. Eine PV-Anlage auf dem Carport-Dach gilt baurechtlich als eigenständige bauliche Anlage – sie kann eine Genehmigungspflicht auslösen, selbst wenn das Carport selbst unter 50 m² bleibt. Sprechen Sie das frühzeitig mit dem Landratsamt ab, bevor Sie bestellen oder Material beauftragen. Unabhängig vom Baurecht müssen PV-Anlagen mit mehr als 800 Wp beim Netzbetreiber über das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ⁶ angemeldet werden.

Was droht bei einem Carport ohne Genehmigung in Bayern?

Wer ein genehmigungspflichtiges Carport ohne Bauantrag errichtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit mit teils erheblichen Folgen. Art. 79 BayBO ⁷ sieht vor:

  • Bußgeld bis zu 500.000 €
  • Nutzungsuntersagung durch das Landratsamt
  • Rückbaupflicht auf eigene Kosten – auch noch Jahre nach dem Bau
  • Probleme beim Immobilienverkauf, da baurechtswidrige Anlagen im Grundbuch sichtbar werden und Käufer zunehmend lückenlose Bauakten verlangen

Eine nachträgliche Legalisierung ist möglich, aber aufwendiger und teurer als ein regulärer Antrag. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen Grenzabstände oder Bebauungsplan kann das Landratsamt sie verweigern.

Häufige Fragen zur Carport Baugenehmigung in Bayern

Ist ein Doppelcarport in Bayern genehmigungsfrei? Das kommt auf die genauen Maße an. Ein Doppelcarport mit 6 × 8 m = 48 m² ist verfahrensfrei nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1b BayBO; ein größeres Modell mit 6 × 9 m = 54 m² wird genehmigungspflichtig. Alle Stellplatzbauten auf dem Grundstück werden zusammengerechnet – eine bestehende Garage zählt mit.

Darf ich einen Carport als Wohnmobil-Unterstand bauen? Nur wenn die mittlere Wandhöhe von 3,00 m eingehalten wird. Wohnmobile sind oft 3,50 m oder höher – ein entsprechend hoher Unterstand überschreitet die Grenze und wird genehmigungspflichtig.

Darf ich einen Carport direkt an die Hauswand bauen? Ja, ein Anbau-Carport ist grundsätzlich zulässig. Grenzt er an Fenster oder Türen des Wohnhauses, prüft das Landratsamt den Brandschutz genauer. Klären Sie die baurechtliche Einordnung vorab, um Auflagen im Nachhinein zu vermeiden.

Gelten für denkmalgeschützte Grundstücke andere Regeln? Ja. Bei Baudenkmälern sind Denkmalschutzauflagen zusätzlich zu beachten – selbst ein kleiner verfahrensfreier Carport kann am oder nahe einem Baudenkmal genehmigungspflichtig werden. Fragen Sie beim Denkmalschutzamt der Gemeinde nach, bevor Sie mit der Planung beginnen.

Kann ich einen bestehenden Carport ohne neue Genehmigung sanieren? Reine Instandhaltungsarbeiten – Streichen, Dachaustausch in gleicher Konstruktion – sind verfahrensfrei. Sobald Sie die Fläche vergrößern, die Höhe ändern oder die Konstruktion grundlegend umbauen, ist eine erneute Prüfung erforderlich. Die BayBO unterscheidet klar zwischen Instandhaltung und Umbau.


Jetzt das passende Carport finden

Direkt vom Hersteller – klare Preise, geprüfte Qualität und schnelle Lieferung deutschlandweit.

Ausgezeichnete Qualität · 20+ Jahre Erfahrung · 5 Jahre Garantie


Quellen:

  1. Bayerische Bauordnung (BayBO) – Art. 57 Verfahrensfreie Bauvorhaben (Abs. 1 Nr. 1b und Abs. 2 Nr. 1)
  2. Baugesetzbuch (BauGB) – § 34 Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
  3. Baugesetzbuch (BauGB) – § 35 Bauen im Außenbereich
  4. Bayerische Bauordnung (BayBO) – Art. 6 Abstandsflächen, Abstände (Abs. 9, Grenzbebauung)
  5. Bayerische Bauordnung (BayBO) – Art. 59 Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
  6. Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur – Registrierung von Photovoltaikanlagen
  7. Bayerische Bauordnung (BayBO) – Art. 79 Ordnungswidrigkeiten

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bitte prüfen Sie die aktuelle Fassung der BayBO und fragen Sie bei Ihrem Landratsamt nach.