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Genehmigungen fürs Gartenhaus

Der Traum vieler Gartenbesitzer ist natürlich das eigene Gartenhaus. Ob nun als Pavillon für schöne Sommerabende oder als klassischer Geräteschuppen. Jedoch darf man nicht nach Belieben ein Gartenhaus auf seinem Grundstück errichten. Man sollte also vorher bestimmte Genehmigungen fürs Gartenhaus beachten.

Die Bauordnung beim Gartenhaus berücksichtigen

Wer ein Gartenhaus bei sich im Garten errichten möchte, muss zum einen das bundesweit geltende Baugesetzbuch und zum anderen die jeweilige Länderbauordnung beachten. Sie sollten sich daher schon vor dem Kauf oder dem Bau eines Gartenhauses über Ihre Möglichkeiten und Grenzen informieren.

Generell ist eine Baugenehmigungspflicht für Gartenhäuser abhängig vom jeweiligen Bundesland. Beispielsweise in Bayern sind Bauten bis 75 Kubikmetern Volumen baugenehmigungsfrei. In Niedersachsen hingegen nur 40 Kubikmeter und in NRW gar nur 30.

Kommen noch Aufenthaltsräume wie Toiletten oder Feuerstätten hinzu, gelten wiederum andere Bestimmungen. In Berlin müssen diese Bauten schon ab einer Grundfläche von 10 Quadratmetern genehmigt werden.

Genehmigungen in der Gartenkolonie

Für Gärten in einer Kolonie sieht die rechtliche Lage etwas einfacher aus, da hier die Baugenehmigungen bis zu einer bestimmten Größe komplett entfallen. Für Pachtgärtner in einer Gartenkolonie gilt nämlich das Bundeskleingartengesetz, welches Bauten bis 24 Quadratmetern Grundfläche inklusive überdachtem Freisitz zulässt. Sofern die Gartenlaube nicht als permanenter Wohnsitz genutzt wird, kann man also im Prinzip sofort mit dem Bau beginnen.

Grenzabstand im Garten

Neben den Spezifikationen des Gartenhauses ist auch die Lage zur Nachbargrenze bedeutsam. Sollte das Gartenhaus eine Feuerstelle beinhalten oder beheizt sein, muss zum Beispiel ein Grenzabstand von mindestens 3 Metern eingehalten werden.

Enthält das Gartenhaus keinen zusätzlichen Aufenthaltsraum oder eine Feuerstelle, darf es eine Höhe von 3 Metern nicht überschreiten und maximal eine Gesamtlänge von 9 Metern auf der Nachbarsgrenze umfassen.

Vor dem Kauf oder Bau eines Gartenhauses Informationen bei den Behörden einholen

Wie man sieht, sind die Bestimmungen und einzuholenden Genehmigungen an viele Details geknüpft. Damit es nach dem Kauf oder Bau des Gartenhauses kein böses Erwachen gibt, sollten Sie daher vorher alle notwendigen Informationen bei den zuständigen Behörden des Landes einholen.

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