– Wie groß soll mein Gartenhaus werden?
– Wo steht es bzw. wie ist mein Grundstück beschaffen?
– Wie möchte ich mein Gartenhaus einrichten (Soll es z.B. beheizt werden?)?
Je nachdem in welchem Bundesland Sie leben, gibt es bei den oben genannten Punkten Einschränkungen.
Ob das Errichten eines Gartenhauses ohne Baugenehmigung möglich ist, wird in den jeweiligen Landesbauordnungen festgehalten. Nicht baugenehmigungspflichtige Bauvorhaben sind sogenannte „Verfahrensfreie Vorhaben“. Bei Unsicherheit in Bezug auf das gekaufte Gartenhaus und die fällige Baugenehmigung ist es ratsam, erst einmal bei der zuständigen Behörde nach den passenden Bauantragsunterlagen zu fragen.
Landesbauordnungen (Stand: Juni 2015):
Liegt kein Bebauungsplan vor, befindet sich Ihr Haus nicht in einem „im Zusammenhang bebauten Ortsteil“ und das Grundstück liegt damit im Außenbereich. Im Nachfolgenden bieten wir Ihnen Links zu den Bauverordnungen der jeweiligen Bundesländer unter dem Gesichtspunkt verfahrens- bzw. genehmigungsfreie Bauvorhaben. Bitte beachten Sie, dass die Verordnungen Veränderungen unterliegen und Sie die jeweils gültige Fassung lesen. Wir haften nicht für den Inhalt und die Richtigkeit der Angaben auf den verlinkten Seiten.
Baden-Württemberg
Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) „§ 50 Verfahrensfreie Vorhaben: Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die Gebäude weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen, im Innenbereich bis 40 m³, im Außenbereich bis 20 m³ Brutto-Rauminhalt.
Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) „Anhang 1 – Verfahrensfreie Vorhaben“
Bayern
Bayerische Bauordnung (BayBO) „Art. 63 Ausnahmen von der Genehmigungspflicht für die Errichtung und Änderung: (1) Keiner Genehmigung bedürfen die Errichtung und Änderung 1. folgender Gebäude: a.) Gebäude ohne Feuerungsanlagen mit einem umbauten Raum bis zu 75 m3, außer im Außenbereich,…“
Art. 57 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Berlin
Bauordnung für Berlin (BauOBln) „§ 62 Verfahrensfreie Bauvorhaben: (1) Verfahrensfrei sind 1. folgende Gebäude: a) eingeschossige Gebäude mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 10 m², außer im Außenbereich, sowie untergeordnete Gebäude wie Kioske, Verkaufswagen und Toiletten auf öffentlichen Verkehrsflächen,…“
62 Bauordnung für Berlin (BauO Bln)
Brandenburg
Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) „§ 55 BbgBO – Genehmigungsfreie Vorhaben: (2) Keiner Baugenehmigung bedürfen die Errichtung oder Änderung folgender Gebäude: 1. Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten mit nicht mehr als 75 m³ umbautem Raum, die nicht im Außenbereich liegen; dies gilt nicht für Garagen, Ställe sowie Gebäude, die Verkaufs- oder Ausstellungszwecken dienen,…“
55 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
Bremen
Bremische Landesbauordnung (BremLBO) „ § 65 Verfahrensfreie Vorhaben: 1.1 Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten, bis 30 m³ Brutto Rauminhalt, im Außenbereich bis 6 m³ , mit Ausnahme von Garagen, Verkaufs und Ausstellungsständen,…“
65 Bremische Landesbauordnung (BremLBO)
Hamburg
Hamburgische Bauordnung (HBauO) „Anlage 2 –Verfahrensfreie Vorhaben nach §60: ein eingeschossiges Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis 30 m³ umbauten Raum je zugehörigem Hauptgebäude, außer im Außenbereich.“
Hamburgische Bauordnung (HBauO) „Anlage 2 –Verfahrensfreie Vorhaben nach §60“
Hessen
Hessische Bauordnung (HBO) „Anlage 2: Baugenehmigungsfreie Vorhaben nach § 55: 1.1 Gebäude ohne Aufenthaltsräume, Toiletten oder Feuerstätten, wenn die Gebäude nicht mehr als 30 m³Brutto-Rauminhalt haben und weder Verkaufs-noch Ausstellungszwecken dienen…“
Hessische Bauordnung (HBO) „Anlage 2: Baugenehmigungsfreie Vorhaben nach § 55“
Mecklenburg-Vorpommern
Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern „§61 Verfahrensfreie Bauvorhaben: (1) Verfahrensfrei sind 1. folgende Gebäude: a) eingeschossige Gebäude mit einer Brutto- Grundfläche bis zu 10 m², außer im Außenbereich,….“
61 Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
Niedersachsen
Niedersächsische Bauordnung „§ 69 Genehmigungsfreie Baumaßnahmen: Genehmigungsfreie bauliche Anlagen und Teile baulicher Anlagen, Gebäude und Vorbauten ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten, wenn die Gebäude und Vorbauten nicht mehr als 40 m³- im Außenbereich nicht mehr als 20 m³- Brutto-Rauminhalt haben und weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen…“
Niedersächsische Bauordnung (NBauO) „Anhang 1 – Verfahrensfreie Baumaßnahmen“
Nordrhein-Westfalen
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen „§65 Genehmigungsfreie Vorhaben: (1) Die Errichtung oder Änderung folgender baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 bedarf keiner Baugenehmigung: 1. (2) Gebäude bis zu 30 m³ Brutto Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, Ställe, Aborte oder Feuerstätten, im Außenbereich nur, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen (§ 35 Abs. 1 Nr. 1 des Baugesetzbuches); dies gilt nicht für Garagen und Verkaufs- und Ausstellungsstände…“
65 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung – (BauO NRW)
Rheinland-Pfalz
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz „§62 Genehmigungsfreie Vorhaben: (1) Unbeschadet einer nach anderen Vorschriften erforderlichen Genehmigung bedürfen keiner Baugenehmigung das Errichten, Herstellen, Aufstellen, Anbringen oder Ändern von folgenden baulichen Anlagen, anderen Anlagen und Einrichtungen: 1. Gebäude a) Gebäude bis zu 50 m³, im Außenbereich bis zu 10 m³ umbauten Raums ohne…“
62 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
Saarland
Landesbauordnung Saarland „§ 61Verfahrensfreie Vorhaben, Beseitigung von Anlagen (1) Verfahrensfrei sind: 1. folgende Gebäude: a) eingeschossige Gebäude bis zu 10 m² Brutto-Grundfläche,..“
61 Landesbauordnung Saarland (LBO)
Sachsen
Sächsische Bauordnung „§61 Verfahrensfreie Bauvorhaben (1) Verfahrensfrei sind 1. folgende Gebäude: a) eingeschossige Gebäude mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 10 m², außer im Außenbereich,…”
61 Sächsische Bauordnung (SächsBO)
Sachsen-Anhalt
Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt „§60 Verfahrensfreie Bauvorhaben,… (1) Verfahrensfrei ist die Errichtung, Änderung oder Aufstellung für 1.Gebäude: a) eingeschossige Gebäude mit einer Grundfläche bis zu 10 m², außer im Außenbereich, auch soweit sie nachfolgend von der Genehmigungsfreiheit ausgenommen sind,…“
60 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
Schleswig-Holstein
Landesbauordnung für das Land Schleswig- Holstein „§ 63 Verfahrensfreie Bauvorhaben (1) Verfahrensfrei sind folgende Gebäude: a) Gebäude ohne Aufenthaltsräume, ohne Toiletten und ohne Feuerstätten mit Ausnahme von Garagen, Verkaufs- und Ausstellungsständen bis zu 30 m³ – im Außenbereich bis zu 10 m³- umbauten Raumes,.“
63 Landesbauordnung für das Land Schleswig- Holstein (LBO)
Thüringen
Thüringer Bauordnung „§63 Verfahrensfreie Bauvorhaben: (1) Verfahrensfrei sind folgende Gebäude: a) eingeschossige Gebäude mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 10 m², außer im Außenbereich,…“
60 Thüringer Bauordnung (ThürBO)
Der Bebauungsplan
Befindet sich Ihr Haus in einem Wohngebiet, das in den letzten 80 Jahren neu bebaut wurde, dann liegt der Stadt oder Gemeinde aller Wahrscheinlichkeit nach ein Bebauungsplan vor. Dort findet man die Regelungen in Bezug auf „Nebenanlagen“, zu denen auch Gartenhäuser zählen. Nicht selten ist festgelegt, dass sich außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (die oftmals schon vom Haupthaus belegt ist) keine weiteren Nebenanlagen befinden dürfen. Der Grund: Stadtplaner wollten in den letzten Jahrzehnten verhindern, dass die Grundstücke der Anwohner mit zu vielen Schuppen, Lauben etc. vollgestellt werden. Neben dieser Regelung befinden sich oftmals noch mehr Einschränkungen im Bebauungsplan, die den Bau eines Gartenhauses betreffen. Fragen Sie aus diesem Grund bei Ihrer Gemeinde nach und bitten Sie um Einsicht in den Bebauungsplan.
Auch wenn Sie von Landesbauordnung bis hin zu Bebauungsplan alles doppelt geprüft haben, kann doch noch ein wichtiger Faktor Ihren Gartenhaus-Bau beinträchtigen: die Nachbarn. Schon oft hat das etwas zu große und etwas zu nah an der Grenze gebaute Gartenhaus für Streitigkeiten unter Nachbarn gesorgt. Deshalb raten wir Ihnen, vor dem Kauf und Bau des Gartenhauses die Nachbarn auf Ihr Vorhaben anzusprechen und nach Bedenken zu fragen. In der Regel lässt sich so auch bei größeren Gartenhäusern ein Kompromiss finden.
Bitte beachten Sie insbesondere § 3 Bundeskleingartengesetz (BKleingG).
Haftung für Links
Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.